Die Macht der Kritik und die Kritik der Macht

Warum Michel Foucault weder ein Verteidiger der liberalen Demokratie noch ein Kronzeuge der neuen Rechten ist

Hundert Jahre nach Michel Foucaults Geburt erscheint sein Denken von bemerkenswerter Aktualität. In einer politischen Gegenwart, die von nationalistischen Bewegungen, autoritären Führungsansprüchen, gesellschaftlicher Polarisierung und Konflikten um Wahrheit und Zugehörigkeit geprägt ist, bieten seine Untersuchungen über Macht, Disziplinierung, Gouvernementalität und Subjektivierung ein einflussreiches Instrumentarium kritischer Analyse.

Es liegt deshalb nahe, Foucault zur Untersuchung von Donald Trumps MAGA-Bewegung, des französischen Rassemblement National, der italienischen Fratelli d’Italia oder der deutschen AfD heranzuziehen. Ihre politischen Erzählungen über nationale Wiederherstellung, kulturelle Identität und gesellschaftliche Ordnung lassen sich mit seinen Begriffen aufschlussreich untersuchen.

Doch gerade hier beginnt ein philosophisches Problem.

Wer Foucault ausschließlich als Kritiker autoritärer oder rechtspopulistischer Bewegungen verwendet, riskiert, seinen Machtbegriff auf eine Weise zu verengen, die seiner theoretischen Radikalität widerspricht. Denn Foucault entwickelte seine Analysen nicht, um zwischen politisch erwünschter und unerwünschter Macht lediglich eine moralische Trennlinie zu ziehen. Sein Interesse galt den historischen Bedingungen, unter denen Menschen regiert, klassifiziert, normalisiert und zu bestimmten Formen des Denkens und Handelns angeleitet werden.

Diese Prozesse finden nicht nur in autoritären Herrschaftsordnungen statt. Sie gehören ebenso zur Geschichte liberaler Demokratien, moderner Rechtsstaaten, wissenschaftlicher Institutionen und gesellschaftlicher Emanzipationsbewegungen.

Daraus ergibt sich eine unbequeme Konsequenz: Eine konsequent foucaultsche Kritik der neuen Rechten müsste zugleich die Machtmechanismen jener politischen und institutionellen Ordnungen untersuchen, die sich selbst als ihre demokratischen Gegenspieler verstehen.

Foucault wäre damit weder ein selbstverständlicher Verteidiger des liberalen Status quo noch ein philosophischer Verbündeter seiner autoritären Herausforderer.

Seine eigentliche Herausforderung liegt tiefer: Machtkritik darf nicht dort enden, wo die eigenen politischen Überzeugungen beginnen.

1. Macht ist kein Privileg autoritärer Herrschaft

Eine der folgenreichsten Einsichten Foucaults besteht darin, dass Macht nicht ausschließlich als Besitz eines Herrschers, einer Regierung oder einer gesellschaftlichen Klasse verstanden werden kann.

In Überwachen und Strafen (1975) untersuchte er die Entstehung moderner Disziplinarinstitutionen. Gefängnisse, Schulen, Kasernen, Fabriken und Krankenhäuser erscheinen darin nicht einfach als Einrichtungen, die bereits bestehende gesellschaftliche Regeln durchsetzen. Sie sind zugleich Orte, an denen Menschen beobachtet, verglichen, geprüft, bewertet und zu bestimmten Verhaltensweisen angeleitet werden.

Macht wirkt dabei nicht nur durch Verbote und Strafen. Sie produziert Wissen über Individuen, definiert Normalitätsmaßstäbe und formt Fähigkeiten, Gewohnheiten und Selbstverhältnisse.

Gerade diese produktive Dimension der Macht macht Foucaults Ansatz für die politische Gegenwart interessant.

Wenn eine rechtspopulistische Bewegung eine bestimmte Vorstellung nationaler Identität durchsetzen möchte, kann untersucht werden, welche Menschen sie als zugehörig definiert, welche Lebensweisen sie privilegiert und welche Formen gesellschaftlicher Abweichung sie problematisiert.

Doch dieselben Fragen lassen sich an Institutionen liberaler Demokratien richten.

Auch demokratische Staaten definieren gesellschaftliche Normalität. Sie unterscheiden zwischen rechtmäßiger und unerlaubter Migration, zwischen integrationsbedürftigen und als integriert geltenden Personen, zwischen sicherheitsrelevantem und unbedenklichem Verhalten, zwischen wirtschaftlich produktiven und unterstützungsbedürftigen Bevölkerungsgruppen.

Solche Unterscheidungen sind nicht schon deshalb illegitim, weil sie mit Macht verbunden sind. Ein demokratischer Rechtsstaat benötigt Gesetze, Verwaltungsverfahren und überprüfbare Kriterien.

Foucaults Perspektive verlangt jedoch, die historische Entstehung und die konkreten Wirkungen dieser Kategorien zu untersuchen.

Wer wird durch sie sichtbar gemacht? Wer muss sich erklären? Welche Verhaltensweisen werden gefördert? Welche Formen der Abweichung werden korrigiert oder sanktioniert?

Damit verschiebt sich die Untersuchung von der moralischen Bewertung politischer Akteure zur Analyse gesellschaftlicher Regierungspraktiken.

Die entscheidende Frage lautet nicht nur, wer Macht ausübt, sondern wie Macht funktioniert, welches Wissen sie hervorbringt und welche Subjekte sie erzeugt.

2. Liberalismus als Freiheit und Regierungstechnik

Besonders deutlich wird diese theoretische Herausforderung in Foucaults Vorlesungen zur Gouvernementalität.

In Sicherheit, Territorium, Bevölkerung (1977/78) und Die Geburt der Biopolitik (1978/79) untersuchte er die Entwicklung moderner Regierungsrationalitäten und widmete dem Liberalismus und Neoliberalismus besondere Aufmerksamkeit.

Dabei betrachtete er den Liberalismus nicht einfach als politische Lehre, die individuelle Freiheit gegen staatliche Herrschaft verteidigt.

Er untersuchte ihn zugleich als eine spezifische Weise des Regierens.

Liberale Regierungsformen begrenzen staatliche Eingriffe, organisieren aber zugleich die Bedingungen, unter denen Individuen als freie und eigenverantwortliche Subjekte handeln sollen.

Freiheit und Regierung stehen in diesem Verständnis nicht notwendig im Gegensatz.

Die Freiheit des Marktes, die Mobilität von Arbeitskräften, die Selbstverantwortung des Einzelnen und die Sicherheit wirtschaftlicher Austauschbeziehungen müssen institutionell ermöglicht, rechtlich geordnet und politisch abgesichert werden.

Foucaults Pointe besteht darin, dass Freiheit selbst zum Gegenstand und Instrument von Regierung werden kann.

Besonders aufschlussreich ist seine Analyse des amerikanischen Neoliberalismus, in dem der Mensch zunehmend als Träger von Humankapital erscheint.

Das Individuum soll in seine Bildung, Gesundheit, Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Zukunft investieren. Es wird angehalten, sich als Unternehmer seiner selbst zu begreifen.

Diese Vorstellung eröffnet Handlungsmöglichkeiten. Sie kann aber auch gesellschaftliche Risiken individualisieren.

Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigung oder mangelnder sozialer Aufstieg erscheinen dann nicht mehr ausschließlich als Ergebnisse wirtschaftlicher Strukturen, sondern als Probleme individueller Anpassungsfähigkeit.

Aus dieser Perspektive wäre eine Untersuchung des gegenwärtigen Rechtspopulismus unvollständig, wenn sie allein dessen autoritäre Versprechen analysierte.

Sie müsste ebenso fragen, welche Formen gesellschaftlicher Verunsicherung innerhalb liberaler und neoliberaler Regierungsweisen entstehen und wie politische Bewegungen diese Erfahrungen interpretieren und mobilisieren.

Das bedeutet nicht, den Rechtspopulismus als zwangsläufige Folge des Neoliberalismus zu erklären. Eine solche Kausalbehauptung müsste empirisch geprüft werden.

Es bedeutet vielmehr, die scheinbar klare Gegenüberstellung zwischen liberaler Freiheit und autoritärer Macht zu problematisieren.

Marktwirtschaftliche Freiheit, administrative Kontrolle, gesellschaftliche Disziplinierung und nationalstaatliche Souveränität können in unterschiedlichen politischen Konstellationen miteinander verbunden werden.

Die politische Frage lautet deshalb nicht nur, ob eine Regierung mehr oder weniger Freiheit verspricht.

Sie lautet auch, welche Freiheit sie für wen organisiert, welche Voraussetzungen sie daran knüpft und welche Kontrollmechanismen mit ihr verbunden sind.

3. Die liberale Demokratie und ihre eigenen Normalisierungsmechanismen

Liberale Demokratien unterscheiden sich institutionell grundlegend von autoritären und totalitären Herrschaftsformen.

Freie Wahlen, Gewaltenteilung, unabhängige Gerichte, Grundrechte, parlamentarische Opposition und öffentliche Kritik begrenzen staatliche Macht und eröffnen Möglichkeiten ihrer Kontrolle.

Eine foucaultsche Analyse muss diese Unterschiede ernst nehmen.

Sie darf jedoch nicht daraus schließen, dass demokratische Institutionen außerhalb gesellschaftlicher Machtverhältnisse stehen.

Gerade moderne Demokratien verfügen über hochentwickelte administrative, wissenschaftliche und sicherheitspolitische Instrumente zur Steuerung gesellschaftlicher Prozesse.

Gesundheitspolitik, Bildungssysteme, Sozialverwaltung, Arbeitsmarktpolitik und Kriminalitätsprävention beruhen auf Verfahren, die Bevölkerungen erfassen, Risiken berechnen, Verhaltensweisen vergleichen und politische Interventionen begründen.

In Foucaults Begrifflichkeit lassen sich solche Verfahren als Elemente moderner Sicherheits- und Regierungstechnologien untersuchen.

Ein Sozialstaat beispielsweise unterstützt Menschen in wirtschaftlicher Not. Gleichzeitig definiert er Anspruchsvoraussetzungen, Mitwirkungspflichten und Kriterien der Erwerbsfähigkeit.

Ein Bildungssystem ermöglicht gesellschaftlichen Aufstieg. Zugleich klassifiziert es Leistungen, ordnet Bildungswege und produziert institutionell anerkannte Unterschiede.

Gesundheitspolitik schützt Leben und kann gleichzeitig normative Vorstellungen eines verantwortlichen, gesunden und leistungsfähigen Individuums fördern.

Diese Ambivalenzen machen demokratische Institutionen nicht mit autoritären Herrschaftsformen gleichwertig.

Sie zeigen vielmehr, weshalb die normative Legitimität einer Institution und die Analyse ihrer Machtwirkungen unterschiedliche Fragen sind.

Ein demokratisches Verfahren kann rechtlich legitimiert sein und dennoch unbeabsichtigte Ausschlüsse hervorbringen.

Umgekehrt ist nicht jede gesellschaftliche Normalisierung bereits Ausdruck autoritärer Politik.

Foucaults Analyse ermöglicht es, diese Spannungen sichtbar zu machen. Sie liefert allerdings nicht von selbst die normativen Kriterien, nach denen zwischen legitimer demokratischer Regulierung und ungerechtfertigter Herrschaft entschieden werden sollte.

Genau darin liegt eine zentrale Grenze seines Ansatzes.

4. Migration: Die Macht der Grenze ist nicht nur eine Macht der Rechten

Die europäische Migrationspolitik bietet ein besonders aufschlussreiches Beispiel für die Notwendigkeit einer symmetrischen Machtanalyse.

Rechtspopulistische Parteien stellen Migration häufig in den Zusammenhang nationaler Identität, kultureller Kontinuität und gesellschaftlicher Sicherheit.

Eine foucaultsche Untersuchung kann analysieren, wie solche Diskurse Bevölkerungsgruppen unterscheiden, Bedrohungsvorstellungen erzeugen und staatliche Kontrollmaßnahmen legitimieren.

Doch europäische Grenzpolitik wird keineswegs ausschließlich von rechtspopulistischen Regierungen gestaltet.

Auch liberale, konservative, sozialdemokratische und andere demokratische Parteien beteiligen sich an der Entwicklung und Umsetzung von Grenzverfahren, Asylregelungen, Registrierungssystemen und Maßnahmen zur Migrationssteuerung.

Die Europäische Union organisiert Migration durch rechtliche Kategorien, administrative Verfahren, internationale Kooperation und sicherheitspolitische Technologien.

Menschen werden dabei als Asylsuchende, Schutzberechtigte, Arbeitsmigranten oder ausreisepflichtige Personen klassifiziert.

Diese Kategorien besitzen unterschiedliche rechtliche Funktionen und können für den Schutz individueller Rechte unverzichtbar sein.

Gleichzeitig bestimmen sie, welche Handlungsmöglichkeiten Menschen erhalten, welchen Prüfverfahren sie unterliegen und unter welchen Bedingungen ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden darf.

Eine foucaultsche Analyse würde deshalb nicht bei der politischen Rhetorik rechter Parteien stehen bleiben.

Sie würde ebenso untersuchen, wie demokratische Staaten durch Verwaltung, Recht und Sicherheitswissen die Grenze zwischen Zugehörigkeit und Nichtzugehörigkeit praktisch organisieren.

Dabei sind die Unterschiede zwischen rechtsstaatlicher Asylprüfung und willkürlicher Ausgrenzung entscheidend.

Doch gerade weil diese Unterschiede wichtig sind, müssen sie anhand konkreter Verfahren und ihrer Wirkungen untersucht werden, statt demokratischen Institutionen allein aufgrund ihres Selbstverständnisses eine machtfreie Position zuzuschreiben.

Die Grenze ist nicht nur eine geografische Linie.

Sie ist auch ein institutioneller Prozess, in dem rechtlicher Status, politische Zugehörigkeit und individuelle Handlungsmöglichkeiten hergestellt und verändert werden.

5. Sicherheit und Überwachung: Das demokratische Paradox

Ein ähnliches Problem zeigt sich in der Sicherheitspolitik.

Rechtspopulistische und autoritäre Bewegungen versprechen häufig die Wiederherstellung gesellschaftlicher Ordnung durch stärkere staatliche Kontrolle.

Doch das Sicherheitsversprechen gehört ebenso zum Selbstverständnis moderner demokratischer Staaten.

Polizeiliche Informationssysteme, Videoüberwachung, biometrische Identifikation, Gefährdungsanalysen und digitale Datenverarbeitung können dem Schutz der Bevölkerung dienen.

Gleichzeitig erweitern sie die Möglichkeiten staatlicher Beobachtung und Klassifikation.

Foucaults Analysen der Disziplinarmacht und der Sicherheitsdispositive helfen, diese Doppelstruktur zu verstehen.

Sicherheit wird nicht ausschließlich durch unmittelbare Repression hergestellt. Sie entsteht auch durch die systematische Erfassung von Risiken, die Berechnung von Wahrscheinlichkeiten und die präventive Steuerung gesellschaftlicher Prozesse.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht einfach, ob Überwachung demokratisch oder autoritär ist.

Sie betrifft die konkreten Bedingungen ihrer Anwendung.

Wer entscheidet über ihre Einführung? Welche Daten werden erhoben? Welche Menschen geraten besonders häufig in den Fokus? Welche Kontrollmöglichkeiten bestehen? Wie werden Fehler korrigiert? Welche Rechte besitzen Betroffene?

Hier zeigt sich allerdings erneut, dass Foucaults Machtanalyse durch eine normative Theorie demokratischer Legitimität ergänzt werden muss.

Denn zwischen rechtsstaatlich begrenzter, verhältnismäßiger Sicherheitsverwaltung und politisch instrumentalisierter Überwachung bestehen Unterschiede, die für die Freiheit der Bürger grundlegend sind.

Foucault hilft, die Machtwirkungen beider Formen sichtbar zu machen.

Er liefert aber keine vollständige Theorie, mit der ihre demokratische Rechtfertigung abschließend beurteilt werden könnte.

6. Progressive Politik und die Ambivalenz der Emanzipation

Die vielleicht unbequemste Konsequenz von Foucaults Denken betrifft politische Bewegungen, die sich ausdrücklich auf Freiheit, Gleichheit und Emanzipation berufen.

Auch sie stehen nicht außerhalb gesellschaftlicher Machtverhältnisse.

Progressive Politik kann bestehende Diskriminierungen sichtbar machen, institutionelle Ausschlüsse kritisieren und individuelle Handlungsmöglichkeiten erweitern.

Gleichzeitig entwickelt sie eigene Begriffe, Anerkennungsordnungen, Verhaltensnormen und Vorstellungen legitimer Subjektivität.

Politische Diskurse über Identität, Gesundheit, Geschlecht, Diversität oder gesellschaftliche Verantwortung können Menschen neue Ausdrucksmöglichkeiten eröffnen. Sie können aber auch Erwartungen erzeugen, wie Individuen sich selbst verstehen, beschreiben und gegenüber anderen positionieren sollen.

Foucaults Begriff der Subjektivierung ist hier besonders aufschlussreich.

Subjektivierung bezeichnet nicht ausschließlich Unterwerfung. Sie betrifft auch die historischen Prozesse, durch die Menschen zu handlungsfähigen Subjekten werden und bestimmte Beziehungen zu sich selbst entwickeln.

Gerade deshalb lassen sich Emanzipation und Macht nicht einfach als Gegensätze behandeln.

Eine gesellschaftliche Bewegung kann Handlungsspielräume erweitern und zugleich neue Normen hervorbringen.

Das bedeutet keineswegs, dass progressive Gleichstellungspolitik und autoritäre Ausgrenzung moralisch gleichzusetzen wären.

Eine solche Gleichsetzung würde die unterschiedlichen Ziele, institutionellen Bedingungen und tatsächlichen Folgen politischer Praktiken ignorieren.

Die foucaultsche Herausforderung besteht vielmehr darin, auch emanzipatorische Projekte auf ihre Machtwirkungen hin zu befragen, ohne ihren emanzipatorischen Gehalt deshalb zu bestreiten.

Welche Formen von Freiheit werden ermöglicht? Welche Identitäten werden anerkannt? Welche Erwartungen entstehen an das Verhalten des Einzelnen? Und unter welchen Bedingungen können Menschen diesen Erwartungen widersprechen?

Eine kritische Theorie, die solche Fragen ausschließlich an ihre politischen Gegner richtet, verliert einen wesentlichen Teil ihres eigenen Anspruchs.

7. Das Problem der Wahrheit: Kritik darf nicht zur Beliebigkeit werden

Besonders schwierig wird diese Fragestellung beim Verhältnis zwischen Macht und Wahrheit.

Foucault untersuchte die historischen Bedingungen, unter denen Aussagen als wahr gelten und bestimmte Institutionen Autorität über die Produktion gesellschaftlich anerkannten Wissens gewinnen.

Wissenschaft, Medizin, Psychiatrie, Rechtsprechung und Verwaltung erscheinen in seinen Arbeiten nicht als neutrale Einrichtungen außerhalb der Geschichte.

Ihre Verfahren der Wahrheitsproduktion sind mit institutionellen Praktiken und Machtverhältnissen verbunden.

Daraus folgt jedoch nicht, dass wissenschaftliche Erkenntnisse bloß willkürliche Konstruktionen seien oder dass jede politische Behauptung denselben Wahrheitsanspruch besitze.

Die Untersuchung gesellschaftlicher Wahrheitsregime ist nicht mit der Leugnung empirischer Tatsachen identisch.

Gerade für die Gegenwart ist diese Unterscheidung entscheidend.

Rechtspopulistische Bewegungen können etablierte Medien, wissenschaftliche Institutionen und staatliche Behörden als parteiisch oder machtpolitisch motiviert darstellen.

Eine foucaultsche Perspektive könnte helfen, die historischen und institutionellen Voraussetzungen gesellschaftlicher Glaubwürdigkeit zu untersuchen.

Sie darf aber nicht als pauschale Rechtfertigung dafür dienen, wissenschaftliche Standards, überprüfbare Belege oder unabhängige Verfahren der Wahrheitsprüfung zurückzuweisen.

Die Tatsache, dass Wissen unter gesellschaftlichen Bedingungen entsteht, bedeutet nicht, dass alle Wissensansprüche gleich gut begründet sind.

Ebenso wenig folgt aus der Existenz institutioneller Macht, dass jede Kritik an einer Institution sachlich berechtigt wäre.

Eine anspruchsvolle Gegenwartsanalyse muss deshalb zwei Fragen gleichzeitig stellen.

Erstens: Wie entstehen gesellschaftliche Autoritäten, die festlegen, welche Aussagen als glaubwürdig gelten?

Zweitens: Welche Verfahren ermöglichen es, zwischen gut begründeten Erkenntnissen, Irrtümern und bewusster Täuschung zu unterscheiden?

Foucault bietet für die erste Frage ein außerordentlich produktives Instrumentarium.

Für die zweite muss sein Ansatz durch Wissenschaftstheorie, Erkenntnistheorie und empirische Forschung ergänzt werden.

8. Warum Foucault keine fertige Demokratietheorie liefert


Die bisherigen Überlegungen führen zu einem grundlegenden philosophischen Problem.

Wenn Macht in allen gesellschaftlichen Beziehungen wirksam ist, wie lässt sich dann begründen, weshalb demokratische Herrschaftsformen autoritären oder totalitären Ordnungen vorzuziehen sind?

Foucaults Arbeiten bieten darauf keine vollständig systematisierte Antwort.

Er untersuchte, wie moderne Institutionen Individuen regieren, wie gesellschaftliche Wahrheiten entstehen und wie Menschen zu bestimmten Subjekten gemacht werden.

Er entwickelte jedoch keine umfassende normative Theorie demokratischer Legitimität, die mit den politischen Philosophien von Jürgen Habermas, John Rawls oder Claude Lefort vergleichbar wäre.

Daraus folgt nicht, dass Foucault demokratischen Freiheiten gleichgültig gegenübergestanden hätte.

Seine politischen Interventionen, seine Kritik institutioneller Gewalt und seine späteren Überlegungen zu Freiheit, Kritik und Selbstverhältnissen sprechen gegen eine solche Vereinfachung.

Aber seine politische Philosophie lässt sich nicht ohne Weiteres in eine Theorie liberaler Demokratie übersetzen.

Insbesondere seine spätere Beschäftigung mit Kritik und Aufklärung eröffnet eine andere Perspektive.

In seinem Essay Was ist Aufklärung? (1984) interessiert sich Foucault für eine kritische Haltung gegenüber den historischen Grenzen dessen, was Menschen denken, tun und sein können.

Kritik bedeutet dabei nicht einfach, eine bestehende politische Ordnung durch eine vermeintlich endgültig richtige Alternative zu ersetzen.

Sie untersucht die Kontingenz gesellschaftlicher Selbstverständlichkeiten und fragt nach Möglichkeiten ihrer Veränderung.

Darin liegt eine Nähe zu demokratischer Offenheit, aber noch keine vollständige Begründung demokratischer Institutionen.

Um den normativen Unterschied zwischen demokratischer Machtbegrenzung und autoritärer Herrschaft theoretisch zu erfassen, erscheint deshalb eine Verbindung verschiedener Ansätze sinnvoll.

Foucault kann die historischen Mechanismen von Macht und Subjektivierung untersuchen.

Habermas kann zur Frage beitragen, unter welchen Bedingungen politische Entscheidungen öffentlich gerechtfertigt werden können.

Lefort eröffnet eine Perspektive auf die Demokratie als Ordnung, in der politische Macht nicht dauerhaft von einer Person oder Gruppe verkörpert werden darf.

Hannah Arendt wiederum hilft, die Unterschiede zwischen politischer Freiheit, autoritärer Herrschaft und totalitärer Zerstörung gesellschaftlicher Pluralität herauszuarbeiten.

Eine solche theoretische Verbindung müsste die Unterschiede zwischen diesen Denkern ernst nehmen. Sie wäre keine widerspruchsfreie Synthese.

Gerade ihre Spannungen könnten jedoch produktiv sein.

Denn Foucault erinnert normative Demokratietheorien daran, dass rechtliche Legitimität gesellschaftliche Machtwirkungen nicht aufhebt.

Normative Demokratietheorien erinnern umgekehrt daran, dass die Analyse von Macht allein noch keine hinreichenden Kriterien für ihre politische Bewertung liefert.

9. Die neue Rechte als Herausforderung – und nicht als Ausnahme von der Macht

Was bedeutet dies für die Untersuchung gegenwärtiger rechtspopulistischer und autoritärer Bewegungen?

Zunächst verlangt es, ihre politischen Programme, institutionellen Strategien und gesellschaftlichen Wirkungen präzise zu analysieren.

Wenn Bewegungen nationale Zugehörigkeit ethnisch definieren, unabhängige Institutionen delegitimieren oder gesellschaftliche Minderheiten zu politischen Bedrohungen erklären, sind diese Praktiken nicht deshalb unproblematisch, weil auch demokratische Staaten Macht ausüben.

Eine allgemeine Theorie der Macht darf nicht zur Relativierung konkreter Herrschaftsunterschiede führen.

Gleichzeitig wäre es theoretisch unzureichend, die neue Rechte als bloßen Einbruch vormoderner oder autoritärer Denkweisen in eine ansonsten machtfreie liberale Gesellschaft zu verstehen.

Rechtspopulistische Bewegungen entstehen innerhalb moderner Gesellschaften.

Sie bedienen sich demokratischer Verfahren, digitaler Öffentlichkeiten, wirtschaftlicher Freiheitsvorstellungen und bestehender staatlicher Institutionen.

Sie können gegen politische Eliten mobilisieren und zugleich die Ausweitung staatlicher Autorität fordern.

Sie können individuelle Freiheit betonen und gleichzeitig traditionelle gesellschaftliche Hierarchien verteidigen.

Sie können administrative Bürokratie kritisieren und neue Kontrollverfahren verlangen.

Diese Spannungen sind kein nebensächlicher Widerspruch, sondern ein zentraler Gegenstand politischer Analyse.

Eine foucaultsche Untersuchung müsste deshalb fragen, wie unterschiedliche Regierungsrationalitäten innerhalb derselben Bewegung miteinander verbunden werden.

Sie müsste außerdem untersuchen, welche Elemente dieser Rationalitäten bereits in bestehenden liberal-demokratischen Institutionen vorhanden sind und unter welchen Bedingungen sie politisch verändert oder radikalisiert werden.

Dabei wäre zwischen institutioneller Kontinuität, ideologischer Umdeutung und tatsächlicher Transformation von Herrschaftsverhältnissen zu unterscheiden.

Die neue Rechte wäre dann weder als vollständiger Bruch mit der Moderne noch als bloße Fortsetzung des Bestehenden zu verstehen.

Sie erschiene als eine spezifische politische Konfiguration moderner Machtverhältnisse, deren Eigenart historisch und empirisch herausgearbeitet werden muss.

10. Schluss: Die unbequemste Konsequenz der Machtkritik

Hundert Jahre nach Michel Foucaults Geburt liegt die Aktualität seines Denkens nicht darin, dass es eine fertige Antwort auf die politischen Konflikte der Gegenwart bereithielte.

Seine Begriffe ermöglichen es, autoritäre Versprechen, nationale Identitätskonstruktionen, gesellschaftliche Normalisierungsprozesse und neue Formen politischer Subjektivierung kritisch zu untersuchen.

Doch ihre theoretische Tragweite reicht über die Analyse rechtspopulistischer Bewegungen hinaus.

Wer Foucault ernst nimmt, kann Macht nicht ausschließlich dort vermuten, wo politische Gegner handeln.

Auch liberale Institutionen produzieren Normalität. Auch demokratische Staaten klassifizieren Bevölkerungen. Auch progressive Bewegungen entwickeln gesellschaftliche Normen. Auch wissenschaftliche Einrichtungen besitzen institutionelle Autorität. Und auch politische Projekte, die sich auf Freiheit berufen, können neue Formen der Selbstführung und Regulierung hervorbringen.

Diese Feststellung bedeutet nicht, alle politischen Ordnungen seien gleichermaßen repressiv oder alle Machtverhältnisse gleichermaßen legitim.

Im Gegenteil.

Erst eine genaue Analyse ihrer unterschiedlichen Funktionsweisen ermöglicht es, begründete Unterscheidungen zwischen demokratischer Regulierung, institutioneller Disziplinierung und autoritärer Unterwerfung vorzunehmen.

Dafür genügt Foucault allein nicht.

Seine Machtanalytik muss durch historische Forschung, empirische Sozialwissenschaft und normative politische Theorie ergänzt werden.

Gerade darin liegt jedoch ihre besondere Stärke: Sie verhindert, dass politische Selbstbeschreibungen vorschnell mit gesellschaftlicher Wirklichkeit verwechselt werden.

Eine Demokratie ist nicht schon deshalb frei von problematischen Machtmechanismen, weil sie sich auf Freiheit beruft.

Eine oppositionelle Bewegung ist nicht schon deshalb emanzipatorisch, weil sie bestehende Machtverhältnisse kritisiert.

Und eine politische Ordnung ist nicht allein deshalb legitim, weil ihre Institutionen historisch gewachsen oder rechtlich etabliert sind.

Die entscheidende Aufgabe besteht darin, die konkreten Wirkungen politischer Macht zu untersuchen, ohne dabei die normativen Unterschiede zwischen Freiheit und Unterwerfung aus dem Blick zu verlieren.

Foucaults Denken führt damit zu einer anspruchsvolleren Form politischer Kritik.

Sie richtet sich nicht nur gegen die Macht des autoritären Gegners, sondern auch gegen die Selbstverständlichkeiten des eigenen politischen Denkens.

Vielleicht ist dies seine unbequemste Hinterlassenschaft.

Nicht die Behauptung, dass überall Macht existiert.

Sondern die Einsicht, dass gerade jene Formen von Macht besonders schwer zu erkennen sein können, die uns vernünftig, notwendig, fortschrittlich oder selbstverständlich erscheinen.

Eine wirklich kritische politische Philosophie beginnt deshalb nicht mit der Gewissheit, bereits auf der richtigen Seite der Macht zu stehen.

Sie beginnt mit der Bereitschaft, auch die Bedingungen der eigenen Gewissheiten zu untersuchen.


Literaturhinweise

Primärliteratur

Foucault, Michel (1976): Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Foucault, Michel (1983): Sexualität und Wahrheit. Band 1: Der Wille zum Wissen. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Foucault, Michel (1999): In Verteidigung der Gesellschaft. Vorlesungen am Collège de France 1975–1976. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Foucault, Michel (2004): Geschichte der Gouvernementalität. Band 1: Sicherheit, Territorium, Bevölkerung. Vorlesungen am Collège de France 1977–1978. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Foucault, Michel (2004): Geschichte der Gouvernementalität. Band 2: Die Geburt der Biopolitik. Vorlesungen am Collège de France 1978–1979. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
Foucault, Michel (1990): „Was ist Aufklärung?“. In: Erdmann, Eva/Forst, Rainer/Honneth, Axel (Hrsg.): Ethos der Moderne. Foucaults Kritik der Aufklärung. Frankfurt am Main: Campus, S. 35–54

Weiterführende Literatur

Arendt, Hannah (1951): Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft.
Dean, Mitchell (1999): Governmentality: Power and Rule in Modern Society.
Habermas, Jürgen (1981): Theorie des kommunikativen Handelns.
Lefort, Claude (1981): Die demokratische Erfindung. Die Grenzen der totalitären Herrschaft.
Lemke, Thomas (1997): Eine Kritik der politischen Vernunft. Foucaults Analyse der modernen Gouvernementalität.
Mudde, Cas (2007): Populistische rechtsradikale Parteien in Europa.
Müller, Jan-Werner (2016): Was ist Populismus?
Rawls, John (1971): Eine Theorie der Gerechtigkeit.

© Maximilian Kretzschmar, Alle Rechte vorbehalten

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Pierre Bourdieu: Warum gesellschaftlich notwendige Arbeit nicht automatisch gesellschaftliche Anerkennung erhält Die unsichtbaren Mechanismen sozialer Ungleichheit Warum genießen manche Berufe ein hohes gesellschaftliches Ansehen, während andere wegen ihrer unverzichtbaren Bedeutung weniger Anerkennung erfahren? Warum gelten bestimmte Lebensweisen, Bildungsabschlüsse und kulturelle Ausdrucksformen als besonders wertvoll? Und weshalb reproduzieren sich soziale Unterschiede häufig über Generationen hinweg, obwohl moderne Gesellschaften Chancengleichheit versprechen? Der französische Soziologe Pierre Bourdieu (1930–2002) hat sich intensiv mit diesen Fragen beschäftigt. Seine Gesellschaftstheorie untersucht nicht nur die Verteilung materieller Ressourcen, sondern auch die subtileren Mechanismen sozialer Macht: Bildung, Sprache, Geschmack, Beziehungen, Gewohnheiten und gesellschaftliche Anerkennung. Während Karl Marx vor allem die ökonomischen Grundlagen von Klassenverhältnissen analysierte und Max Weber die Bedeutung von Herrschaft, Status und sozialem Handeln herausarbeitete, entwickelte Bourdieu ein Instrumentarium, mit dem sich das Zusammenspiel von sozialer Herkunft, kulturellen Ressourcen und gesellschaftlicher Macht untersuchen lässt. Für die Analyse von Care-Arbeit ist dieser Ansatz besonders interessant. Denn die gesellschaftliche Bedeutung einer Tätigkeit und ihre tatsächliche Anerkennung fallen nicht zwangsläufig zusammen. 1.Kapital: Mehr als Geld und Eigentum Bourdieu erweitert den Kapitalbegriff über seine rein ökonomische Bedeutung hinaus. Er unterscheidet insbesondere drei grundlegende Kapitalformen, die unter bestimmten Bedingungen auch symbolische Anerkennung und Macht hervorbringen können. Ökonomisches Kapital umfasst materielle Ressourcen wie Einkommen, Vermögen und Eigentum. Es beeinflusst die Lebensbedingungen unmittelbar und erleichtert häufig den Zugang zu anderen Ressourcen. Kulturelles Kapital bezeichnet erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten, Bildung und kulturelle Kompetenzen. Bourdieu unterscheidet dabei zwischen verinnerlichten Fähigkeiten und Dispositionen, kulturellen Gegenständen sowie institutionell anerkannten Qualifikationen wie Bildungsabschlüssen. Soziales Kapital besteht aus Ressourcen, die Menschen durch dauerhafte Beziehungen und die Zugehörigkeit zu sozialen Netzwerken mobilisieren können. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das symbolische Kapital . Es entsteht, wenn bestimmte Ressourcen, Eigenschaften oder Positionen gesellschaftlich als legitim, wertvoll und anerkennungswürdig gelten. Dazu gehören beispielsweise Prestige, Reputation und Autorität. Diese Kapitalformen sind nicht unabhängig voneinander. Wer über erhebliche ökonomische Ressourcen verfügt, kann häufig leichter Bildung erwerben, einflussreiche Netzwerke aufbauen und gesellschaftliches Ansehen gewinnen. Entscheidend ist jedoch: Nicht jede Fähigkeit wird überall gleichermaßen anerkannt. Ihr gesellschaftlicher Wert hängt auch davon ab, in welchem sozialen Zusammenhang sie eingesetzt und bewertet wird. 2. Care-Arbeit und die ungleiche Anerkennung von Kompetenzen In der professionellen Pflege werden komplexe fachliche und soziale Kompetenzen benötigt: medizinisches Wissen, klinische Beobachtung, kommunikative Fähigkeiten, situatives Urteilsvermögen und die Fähigkeit, unter Zeitdruck verantwortliche Entscheidungen zu treffen. Ein Teil dieser Kompetenzen ist durch Ausbildungsabschlüsse und berufliche Qualifikationen institutionell anerkannt. Andere Fähigkeiten, insbesondere die kontinuierliche Beziehungsarbeit, lassen sich weniger leicht durch Zertifikate oder standardisierte Leistungskennzahlen sichtbar machen. Hier eröffnet Bourdieus Kapitaltheorie eine wichtige Fragestellung: Warum lassen sich bestimmte Formen beruflicher Kompetenz leichter in Einkommen, Prestige und institutionellen Einfluss übersetzen als andere? Diese Frage betrifft nicht nur die Pflege. Sie stellt sich auch in der Kinderbetreuung, Sozialarbeit, Erziehung und unbezahlten familiären Sorgearbeit. 3. Der Habitus: Gesellschaft wird zur zweiten Natur Zu den bekanntesten Begriffen Bourdieus gehört der Habitus. Darunter versteht er ein System relativ dauerhafter, durch soziale Erfahrungen erworbener Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsmuster. Menschen entwickeln ihren Habitus im Verlauf ihrer Sozialisation. Familie, Bildung, soziale Herkunft und berufliche Erfahrungen prägen, was sie als selbstverständlich, angemessen oder erreichbar empfinden. Der Habitus bestimmt das Handeln nicht mechanisch. Er eröffnet vielmehr bestimmte Handlungsmöglichkeiten und macht andere weniger naheliegend.So können Menschen aus unterschiedlichen sozialen Milieus dieselbe Situation verschieden wahrnehmen, ohne sich dieser Unterschiede bewusst zu sein. Wer beispielsweise in einer akademisch geprägten Familie aufwächst, begegnet bestimmten Bildungswegen möglicherweise als selbstverständlichen Möglichkeiten. Für andere können dieselben Wege mit Unsicherheit, finanziellen Risiken oder dem Gefühl verbunden sein, in einer fremden sozialen Welt zu stehen. Der Habitus trägt damit zur Reproduktion sozialer Unterschiede bei, ohne dass diese ausschließlich durch bewusste Entscheidungen oder offene Diskriminierung entstehen müssen. Der berufliche Habitus in der Pflege Auch Pflegekräfte entwickeln im Verlauf ihrer Ausbildung und Berufspraxis spezifische professionelle Handlungsmuster. Sie lernen, gesundheitliche Veränderungen frühzeitig wahrzunehmen, Prioritäten zu setzen, emotionale Belastungen zu bewältigen und gleichzeitig institutionelle Anforderungen zu erfüllen. Aus wiederholten Erfahrungen entsteht ein praktisches Wissen, das sich nicht vollständig in schriftlichen Handlungsanweisungen ausdrücken lässt Eine erfahrene Pflegefachkraft erkennt möglicherweise an kleinen Veränderungen im Verhalten eines Patienten, dass eine kritische Situation entstehen könnte. Solche Wahrnehmungen beruhen auf fachlichem Wissen, praktischer Erfahrung und eingeübter Aufmerksamkeit. Mit Bourdieu lässt sich untersuchen, wie solche beruflichen Fähigkeiten entstehen und welche Bedeutung sie innerhalb einer Organisation besitzen. Dabei ist der professionelle Habitus keineswegs nur positiv zu bewerten. Er kann Handlungssicherheit ermöglichen, aber auch problematische Routinen, Hierarchien oder unhinterfragte Selbstverständlichkeiten stabilisieren. 4. Das soziale Feld: Ein Raum gesellschaftlicher Machtkämpfe Bourdieu betrachtet die Gesellschaft nicht als einen einzigen, einheitlichen Machtzusammenhang. Er untersucht verschiedene soziale Felder, in denen Menschen und Institutionen um Ressourcen, Positionen und Anerkennung konkurrieren. Beispiele sind das wissenschaftliche, politische, wirtschaftliche oder kulturelle Feld. Jedes Feld besitzt eigene Regeln und Maßstäbe dafür, was als wertvoll gilt. Wissenschaftliches Ansehen entsteht beispielsweise nach anderen Kriterien als wirtschaftlicher Erfolg. Die Position eines Menschen innerhalb eines Feldes hängt wesentlich davon ab, über welche Kapitalformen er verfügt und in welchem Umfang diese dort anerkannt werden. Das Gesundheitswesen als sozialer Raum Auch das Gesundheitswesen lässt sich mit Bourdieus Feldtheorie untersuchen. Dabei wäre genauer zu bestimmen, welche Teilfelder – etwa Medizin, Pflege, Krankenhausmanagement oder Gesundheitspolitik – miteinander in Beziehung stehen. In einem Krankenhaus verfügen verschiedene Berufsgruppen über unterschiedliche Ressourcen und Entscheidungsbefugnisse. Ärztliche Fachautorität, pflegerisches Erfahrungswissen, administrative Steuerungskompetenz und wirtschaftliche Entscheidungsmacht besitzen nicht denselben institutionellen Stellenwert. Diese Unterschiede beruhen nicht ausschließlich auf individuellen Qualifikationen. Sie sind auch historisch entstanden und organisatorisch verankert. Pflegekräfte können über hochentwickelte fachliche Kompetenzen verfügen und dennoch nur begrenzten Einfluss auf Personalbemessung, Arbeitsorganisation oder strategische Entscheidungen besitzen. Aus einer bourdieuschen Perspektive wäre deshalb zu fragen, welche Kapitalformen im Gesundheitswesen besonders wirksam sind und welche Berufsgruppen die Regeln ihrer Anerkennung mitbestimmen können. 5. Symbolische Macht: Wenn Ungleichheit selbstverständlich erscheint Ein weiterer zentraler Begriff Bourdieus ist die symbolische Gewalt. Gemeint ist damit nicht in erster Linie körperliche Gewalt, sondern eine Form von Herrschaft, die über gesellschaftlich anerkannte Deutungen, Klassifikationen und Selbstverständlichkeiten wirkt. Soziale Hierarchien können dadurch als natürlich, verdient oder unvermeidbar erscheinen, obwohl sie historisch entstanden sind. Symbolische Gewalt wirkt besonders dort, wo die gesellschaftlichen Voraussetzungen von Macht und Ungleichheit nicht mehr als solche erkannt werden. Die Vorstellung von Fürsorge als natürlicher Eigenschaft In der Geschichte der Sorgearbeit wurden Pflege, Kinderbetreuung und häusliche Versorgung häufig als Ausdruck weiblicher Fürsorglichkeit verstanden. Wenn solche Tätigkeiten vor allem als natürliche Eigenschaften und weniger als erworbene Kompetenzen betrachtet werden, kann ihre gesellschaftliche und ökonomische Anerkennung beeinträchtigt werden. Die geschlechtliche Zuordnung von Sorgearbeit lässt sich mit Bourdieus Theorie symbolischer Herrschaft analysieren. Dabei darf jedoch nicht behauptet werden, Bourdieu habe selbst eine umfassende Theorie der modernen Care-Ökonomie entwickelt. Vielmehr werden seine Begriffe hier auf einen Gegenstand angewendet, der auch durch feministische Ökonomie, Arbeitssoziologie und Geschlechterforschung untersucht wird. Die entscheidende Frage lautet: Wie werden gesellschaftlich notwendige Fähigkeiten durch kulturelle Deutungen aufgewertet oder entwertet? Wenn Fürsorge als selbstverständliche moralische Verpflichtung gilt, kann ihre professionelle Leistung unsichtbar werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede moralische Berufsethik bereits symbolische Gewalt darstellt. Problematisch wird sie insbesondere dann, wenn Erwartungen an Hilfsbereitschaft dazu beitragen, schlechte Arbeitsbedingungen zu legitimieren oder berechtigte berufliche Interessen zurückzudrängen. 6. Soziale Reproduktion: Warum Ungleichheit fortbesteht Ein zentrales Anliegen Bourdieus ist die Erklärung sozialer Reproduktion. Gemeinsam mit Jean-Claude Passeron untersuchte er, wie das Bildungssystem bestehende soziale Unterschiede nicht nur abbauen, sondern unter bestimmten Bedingungen auch reproduzieren kann. Schulischer Erfolg hängt nicht ausschließlich von individuellen Leistungen ab. Kinder bringen unterschiedliche sprachliche, kulturelle und soziale Voraussetzungen mit, die im Bildungssystem verschieden bewertet werden. Wenn institutionelle Anforderungen den Fähigkeiten privilegierter Milieus besonders entsprechen, können soziale Vorteile als persönliche Begabung erscheinen. Diese Überlegungen lassen sich mit der gesellschaftlichen Organisation von Care-Arbeit verbinden. Familien unterscheiden sich erheblich darin, wie viel Zeit, Geld, Wohnraum, soziale Unterstützung und institutionelle Hilfe ihnen zur Verfügung stehen. Wer auf umfangreiche Ressourcen zurückgreifen kann, hat beispielsweise bessere Möglichkeiten, Kinderbetreuung zu organisieren, Angehörige professionell versorgen zu lassen oder Bildungswege langfristig zu unterstützen. Andere Haushalte müssen dieselben Anforderungen unter erheblich schwierigeren Bedingungen bewältigen. Hier überschneiden sich zwei analytisch unterschiedliche Bedeutungen von Reproduktion: die Weitergabe sozialer Positionen und die alltägliche sowie generationenübergreifende Sicherung menschlichen Lebens. Gerade diese Überschneidung macht Bourdieu für eine Theorie von Careworking interessant. 7. Die Grenzen von Bourdieus Ansatz Bourdieus Theorie erklärt überzeugend, weshalb gesellschaftliche Ungleichheiten auch jenseits unmittelbarer ökonomischer Ausbeutung bestehen bleiben können. Dennoch besitzt sie Grenzen. Erstens kann die starke Betonung sozialer Reproduktion den Eindruck erwecken, gesellschaftliche Veränderungen seien nur schwer möglich. Zwar kennt Bourdieu Konflikte und Veränderungen innerhalb sozialer Felder, doch bleibt die Frage nach den Bedingungen kollektiver Emanzipation anspruchsvoll. Zweitens liefert seine Theorie allein keine ausreichende Erklärung der Finanzierung, Organisation und politischen Regulierung von Care-Arbeit. Dafür sind zusätzliche Ansätze aus der politischen Ökonomie, der Wohlfahrtsstaatsforschung und der feministischen Sozialtheorie erforderlich. Drittens darf symbolische Anerkennung nicht mit materieller Verbesserung gleichgesetzt werden. Ein gesellschaftlich hoch angesehener Beruf kann schlecht bezahlt sein. Umgekehrt garantiert ein hohes Einkommen weder gesellschaftliches Vertrauen noch berufliche Autonomie. Für eine angemessene Analyse müssen deshalb Einkommen, Arbeitsbedingungen, berufliche Entscheidungsmacht und gesellschaftliches Prestige getrennt betrachtet werden. 8. Bourdieu und Careworking: Eine gesellschaftstheoretische Perspektive Für Careworking bietet Bourdieu eine wichtige Ergänzung zu Marx und Weber. Marx ermöglicht die Analyse ökonomischer Abhängigkeiten, gesellschaftlicher Arbeitsteilung und kapitalistischer Verwertungsverhältnisse. Weber hilft, berufliche Statusordnungen, bürokratische Herrschaft und die Rationalisierung moderner Organisationen zu verstehen. Bourdieu zeigt darüber hinaus, wie soziale Unterschiede durch Bildung, Habitus, Kapitalverteilung und symbolische Anerkennung im alltäglichen Handeln reproduziert werden. Diese Perspektiven sind nicht widerspruchsfrei miteinander vereinbar. Gerade ihre Unterschiede können jedoch helfen, die gesellschaftliche Stellung von Sorgearbeit genauer zu untersuchen. Eine Pflegefachkraft ist nicht allein durch ihr Einkommen oder ihre formale Qualifikation gesellschaftlich positioniert. Ebenso bedeutsam sind ihre beruflichen Handlungsmöglichkeiten, ihr institutioneller Einfluss, die Anerkennung ihres Erfahrungswissens und die kulturellen Vorstellungen über ihren Beruf. Die Frage nach der gesellschaftlichen Bedeutung von Care-Arbeit ist deshalb immer auch eine Frage nach Macht. Wer entscheidet darüber, welche Tätigkeiten als qualifiziert gelten? Wer bestimmt die Kriterien beruflicher Leistung? Welche Kompetenzen werden institutionell sichtbar gemacht? Und welche Formen notwendiger Arbeit bleiben selbstverständlich und damit häufig unterbewertet? 9. Fazit: Fürsorge und die Ordnung gesellschaftlicher Anerkennung Pierre Bourdieu erweitert den Blick auf soziale Ungleichheit. Gesellschaftliche Macht beruht nicht allein auf Besitz und Einkommen, sondern auch auf kulturellen Ressourcen, sozialen Beziehungen und der Fähigkeit, bestimmte Wertmaßstäbe als legitim durchzusetzen. Für die Analyse von Care-Arbeit ist das von besonderer Bedeutung. Die gesellschaftliche Notwendigkeit einer Tätigkeit führt nicht automatisch zu angemessener Bezahlung, beruflicher Autonomie oder sozialem Prestige. Ob und wie Sorgearbeit anerkannt wird, hängt vielmehr von historisch entstandenen Institutionen, beruflichen Hierarchien, kulturellen Deutungen und politischen Auseinandersetzungen ab. Careworking lässt sich aus dieser Perspektive als eine Praxis verstehen, in der ökonomische Abhängigkeiten, soziale Beziehungen, berufliche Kompetenzen und symbolische Macht aufeinandertreffen. Eine kritische Gesellschaftsanalyse muss deshalb nicht nur fragen, wer die notwendige Sorgearbeit leistet und unter welchen Bedingungen sie erbracht wird. Sie muss ebenso untersuchen, wer über ihren gesellschaftlichen Wert entscheidet. Literatur und weiterführende Quellen Bourdieu, Pierre / Passeron, Jean-Claude (1970): La Reproduction. Éléments pour une théorie du système d’enseignement. Paris: Les Éditions de Minuit. Bourdieu, Pierre (1979): La Distinction. Critique sociale du jugement. Paris: Les Éditions de Minuit. Deutsche Ausgabe: Die feinen Unterschiede. Bourdieu, Pierre (1980): Le Sens pratique. Paris: Les Éditions de Minuit. Deutsche Ausgabe: Sozialer Sinn Bourdieu, Pierre (1983): Ökonomisches Kapital, kulturelles Kapital, soziales Kapital. In: Reinhard Kreckel (Hrsg.): Soziale Ungleichheiten. Soziale Welt, Sonderband 2, S. 183–198. Bourdieu, Pierre (1998): La Domination masculine. Paris: Seuil. Deutsche Ausgabe: Die männliche Herrschaft. Rhynas, Sarah J. (2005): Bourdieu’s theory of practice and its potential in nursing research. Journal of Advanced Nursing, 50(2), S. 179–186. DOI: 10.1111/j.1365-2648.2005.03377.x.
von Maximilian Kretzschmar • 16. September 2026
Huntington, Fukuyama und Said über Geschichte, Zivilisation und die Weltordnung von 2026
von Maximilian Kretzschmar • 13. Januar 2026
Der theoretische Unterricht fand an medizinischen Fachschulen statt, die eng mit Krankenhäusern kooperierten. Dort wurden die Auszubildenden in den berufspraktischen Alltag eingeführt. Ein zentrales Element dieser Ausbildung war der hohe Praxisanteil. Verantwortlich dafür war die leitende Schwester des jeweiligen Hauses, die nicht nur organisatorisch, sondern auch pädagogisch eine Schlüsselrolle einnahm. Ihr Anspruch war es, den Nachwuchs nicht allein in den Handgriffen der Pflege zu schulen, sondern auch das fachliche und ethische Verständnis hinter den Tätigkeiten zu vermitteln. Eine besondere Bedeutung kam den sogenannten Ausbildungsstationen zu. Sie wurden nach klaren Kriterien ausgewählt: ausreichende Personalstärke, hohe fachliche Kompetenz und ein Team, das als berufsethisch gefestigt galt. Für die Anleitung der Auszubildenden benannte die leitende Schwester erfahrene Pflegekräfte als Lehrbeauftragte – eine frühe Form der heutigen Praxisanleitung. Diese Fachkräfte begleiteten die Schüler gezielt durch die Einsätze, führten sie an praktische Aufgaben heran und überprüften deren eigenständige Arbeit. Idealerweise hatten sie zuvor die Fortbildung „Pädagogisches Minimum“ absolviert, die grundlegende didaktische Fähigkeiten vermittelte. Auch im Bereich der Weiterbildung bot die DDR ein breites Spektrum an Spezialisierungen an: von Intensiv- und Anästhesiepflege über Dialyse und OP-Pflege bis hin zur Gemeindekrankenpflege. Als besonders anspruchsvoll galten die Studiengänge Medizinpädagogik und Diplom-Krankenpflege an der Humboldt-Universität zu Berlin. Letzterer sollte Pflegefachkräfte befähigen, sowohl ihre pflegerische Expertise zu vertiefen als auch Leitungsaufgaben souverän zu übernehmen. 1. Struktur der Pflegeausbildung in der DDR Einheitlichkeit und Zentralisierung: Die Pflegeausbildung war weitgehend zentral geregelt, mit einheitlichen Vorgaben für Inhalte, Dauer und Prüfungen – im Kontrast zur westdeutschen Trägervielfalt. Pflege war Teil der Kategorie "mittlere medizinische Berufe", eingebettet in die Planlogik des Gesundheitswesens. Integration von Kranken- und Kinderkrankenpflege: In der Studie von Andrea Thiekötter werden explizit beide Bereiche untersucht – ein Hinweis darauf, dass strukturelle Parallelen und spezifische Unterschiede (z. B. in der Kinderkrankenpflege) sichtbar gemacht werden. Die Systematik der DDR bringt hier klare Linien, die in Westdeutschland eher historisch gewachsen und heterogen waren. Ausbildungsorte: Schulen an Krankenhäusern, medizinischen Akademien, ggf. Polikliniken – also enge Anbindung an die Versorgungspraxis 2. Inhalte und Leitbilder Fachlich-medizinische Ausbildung: Solide, stark an der medizinischen Versorgung orientiert – typische Fächer wie Anatomie, Krankheitslehre, Pharmakologie, Pflegehandlungen, ergänzt durch spezifische Bereiche für Kinderkrankenpflege. Politisch-ideologische Inhalte: Die Curricula integrierten sozialistische Staatsbürgerkunde und marxistisch‑leninistische Grundlagen, um die Pflegekraft als sozialistische Persönlichkeit im Dienst des Kollektivs zu formen. Ausbildung war nicht nur Berufsqualifikation, sondern politische Formierung. Berufsbild: Die Pflegekraft erscheint als pflichtbewusste, kollektive, arbeitsorientierte Fachkraft, deren Tätigkeit auf die Gesunderhaltung der Werktätigen und der Bevölkerung ausgerichtet ist – also ein stark arbeitsgesellschaftliches Gesundheitsverständnis. 3. Ausbildung des Lehrpersonals Eigenständiger Fokus der Studie von Andrea Thiekötter: Ein wichtiger Mehrwert des Buches ist, dass Thiekötter nicht nur die Schülerinnen, sondern ausdrücklich die Ausbildung des Lehrpersonals für die mittleren medizinischen Berufe in den Blick nimmt. Qualifikationswege: Es gab klar strukturierte Wege zur Qualifizierung von Lehrkräften, mit staatlich geregelten Inhalten, die sowohl fachliche, pädagogische als auch politische Komponenten beinhalteten. Funktion von Lehrenden: Lehrkräfte waren nicht nur Wissensvermittler, sondern Träger und Multiplikatoren der sozialistischen Ideologie im Berufsbildungssystem – also Akteure der Reproduktion des Systems. 4. Staatlich vs. konfessionell Konfessionelle Einrichtungen in einem sozialistischen Staat: Andrea Thiekötter untersucht explizit staatliche und konfessionelle Bereiche – das ist wichtig, weil die DDR offiziell säkular-sozialistisch war, aber kirchliche Träger in Nischen existierten. Konvergenzen und Divergenzen: Zu erwarten (und typisch für solche Analysen) sind: - starke Angleichung an staatliche Vorgaben in Struktur und Fachinhalten - gewisse Unterschiede in Haltung, Ethos und vielleicht bestimmten Lehrinhalten (z. B. christliches Menschenbild vs. sozialistisches Menschenbild) - zugleich eine Ambivalenz: kirchliche Häuser waren teils Schutzräume, aber auch eingebunden in die sozialistische Realität Andrea Thiekötter arbeitete in ihrer Studie klar die Vorzüge der DDR-Krankenpflegeausbildung heraus: klar strukturierte Curricula, statt bloß historisch gewachsener Vielfalt wie in Westdeutschland frühe und systematische Integration von Theorie und Praxis systematische Qualifizierung des Lehrpersonals, nicht nur „praktische Experten, die nebenbei lehren“ möglicherweise stärkere Verankerung von Prävention, Gemeinwesenorientierung und kollektiver Verantwortung – Aspekte, die heute in Care-Debatten wieder auftauchen Dementsprechend bleibt die Frage, die in heutigen Pflege-Debatten permanent auftaucht: Was ging bei der Wiedervereinigung an Wissen, Strukturen und Potenzial verloren, weil das DDR‑System pauschal abgewertet und überdeckt wurde? Andrea Thiekötter kann mit ihrer Studie blinde Flecken ausgleichen, denn d ie deutsche Pflegegeschichtsschreibung war lange westdeutsch dominiert. Thiekötter leistet eine Korrektur, indem die DDR nicht nur als Mangelverwaltung erscheint, sondern als eigenständiges, ambivalentes, historisch relevantes Modell. Verwendete Literatur: Andrea Thiekötter: Pflegeausbildung in der Deutschen Demokratischen Republik. Mabuse Verlag: 2006. Beiträge zu Pflege und Carearbeit: Historische Wurzeln, Teil 3b: Nachkriegsmoderne. Zwei deutsche Staaten: Krankenpflege in der DDR Historische Wurzeln, Teil 3a: Nachkriegsmoderne. Zwei deutsche Staaten: Der Beginn in Westdeutschland Historische Wurzeln, Teil 2: Jahrhundertwende, Weimarer Jahre und Nazi-Euthanasie Historische Wurzeln, Teil 1: Spätmittelalter, Moderne, Bismarck Pflege stärken Care und Cure Das Pflegesystem in Holland "Das war so ein bisschen wie Game of Thrones"
von Maximilian Kretzschmar • 11. Januar 2026
Sehr unterschiedlich waren die Berufszugänge in der DDR und der Bundesrepublik Deutschland. Bereits in den 1950er Jahren wurde in der DDR die Krankenpflege in das Berufsausbildungssystem übernommen, während die Krankenpflegeschulen im Westen an Krankenhäuser angegliedert waren und über Schwesternwohnheime verfügten. Der Zugang zu den Schwesternheimen und zur Ausbildung blieb Männern im Westen verwehrt. 1965 wurde in der BRD ein Krankenpflegegesetz eingeführt, mit welchem auch die Pflegeausbildung an internationale Standards angepasst wurde, indem sie auf drei Jahre verlängert wurde. Der Beginn in Westdeutschland Am 28.09.1938 war im Dritten Reich das "Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege" reichsweit in Kraft getreten, das nach 1945 nicht automatisch seine Gültigkeit verloren hatte. Die Ausführungen und Ausbildungsinhalte mit NS-Ideologie wurde lediglich gestrichen. Die Nazis hatten die Ausbildungszeit von zwei auf eineinhalb Jahre verkürzt, um genügend Pflegepersonal für den kommenden Krieg zu rekrutieren. Im Dezember 1942 wurde diese Ausbildungsverkürzung zurückgenommen, es entfiel danach das berufspraktische Jahr nach bestandener Prüfung. Bis 1957 gab es in der Bundesrepublik insgesamt 16 unterschiedliche Gesetze und Verordnungen zur Krankenpflegeausbildung. Zwischen 200 bis 300 Stunden Theorie in staatlich anerkannten Krankenpflegeschulen umfasste die weiterhin zweijährige Ausbildung. Zugangsvoraussetzungen waren ein Volksschulabschluss und ein einjähriges hauswirtschaftliches Praktikum. Im Juli 1945 hatte sich die Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands wiedergegründet, die sich 1938 aufgelöst hatte. Nun firmierten sie unter dem Namen von Agnes Karll als Berufsverband, der sich stark für eine Reform der Ausbildung einsetzte. Deren Forderungen wurden vom Gesetzgeber ignoriert. 1949 wurde ein Ausschuss der Länder gegründet, um einen Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Krankenpflege vorzubereiten. Der Agnes-Karll-Verband votierte für eine dreijährige Ausbildung und für die Einrichtung von Pflegevorschulen, von denen es vereinzelt in den Ländern ein paar gab. In diesen Vorschulen sollte die Allgemeinbildung von Volksschülerinnen vertieft werden und damit auch das hauswirtschaftliche Jahr ersetzt werden. Eine einheitliche Regelung zu diesen Vorschulen konnte nie erreicht werden. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts ist vom Personalmangel in der Pflege die Rede. Höherqualifizierung des Berufes zur Steigerung seiner Attraktivität gehörte vor allem von Seiten der Berufsverbände zu den Vorschlägen. Gegner dieser Linie waren Vertreter der konfessionellen Krankenpflege mit ihrem tradierten Pflegeverständnis (der Barmherzigkeit), Gewerkschaften wollten weiterhin Personen mit niederen Schulabschlüssen nicht den Zugang verwehren und der Gesetzgeber zeigte wenig Initiative, die Ausbildungsstruktur in der Krankenpflege zu ändern. Über Jahrzehnte wurden so durchgreifende Ausbildungsreformen ausgebremst. Hauptargument war, dass eine Höherqualifizierung und höhere Zugangsvoraussetzungen den Kreis der Bewerber einschränken würde. Doch es gab auch viele Gegner einer Verlängerung der Ausbildung, die mit der gravierenden Personalnot argumentierten. Diese Personalnot führte auch dazu, die Forderung nach dem Schutz der Ausbildung der Krankenpflege abzulehnen. Denn so wäre eine abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung für die Tätigkeit in der Pflege gewesen und hätte das Ausscheiden von Tausenden aus der Pflege bedeutet. Der zweijährige Lehrgang, dem sich ein einjähriges Praktikum anschloß, fand in einem von permanentem Personalmangel geprägten Krankenhaus statt. Bei in der Regel geteiltem Dienst war die Arbeitszeit von 6.00 bis 13.00 Uhr und von 16.00 bis 20.00 Uhr bzw. so lange, bis die Arbeit fertig war. Schülerinnen wurden bevorzugt in den Mittagsdienst eingeteilt. Der theoretische Unterricht (ca. 300 Stunden) fand oft zu unregelmäßigen Zeiten des Tages statt; vor dem Examen gab es auch Unterrichtsnachmittage. Die Arbeit der Schülerinnen war so organisiert, daß ihre Abwesenheit auf der Station möglichst keine Lücken hinterließ. Vier Wochen alleiniger Nachtdienst (20.00 bis 6.00 Uhr) im Turnus von ca. vier Monaten war für die Schülerinnen üblich. Schülerinnen im Nachtdienst waren bei dem Unterricht am Nachmittag zur Teilnahme verpflichtet. Die Schule selbst hatte keine für die Ausbildung der Schülerinnen freigestellte Unterrichtsschwester. Die Oberschwester übernahm diese Aufgabe mit. Ein Chefarzt war der Leiter der Schule, der Arztunterricht hatte Vorrang vor dem Pflegeunterricht. Ruth Elster: Der Agnes Karll-Verband und sein Einfluss auf die Entwicklung der Krankenpflege in Deutschland. DBfK: 2003, S. 60 Nach der Abschlussprüfung wurden die Schwestern als examinierte Fachkräfte eingesetzt. Es dauerte bis 1957, bis am 15. Juli das Gesetz über die Ausübung des Berufs der Krankenschwester, des Krankenpflegers und der Kinderkrankenschwester verabschiedet wurde. Gesetz über die Ausübung des Berufs der Krankenschwester, des Krankenpflegers und der Kinderkrankenschwester vom 15. Juli 1957 Erstmals wurde die Kinderkrankenpflege in dieses Gesetz einbezogen und die sogenannte Geisteskrankenpflege, die in den Krankenpflegegesetzen von 1906 und 1938 noch nicht benannt worden war, ebenfalls. Grundlegend war die Erhöhung der Ausbildungsjahre auf drei Jahre. In der Praxis sah es allerdings so aus, dass die Prüfung nach dem zweiten Ausbildungsjahr erfolgte und im dritten Ausbildungsjahr lediglich ein obligatorisches Praktikum ohne theoretischen Unterricht vorgesehen war. Betont werden muss trotz dieses Gesetzes, dass in der Bundesrepublik die Krankenpflegeausbildung nicht in das bestehende Ausbildungssystem eingebunden war, so dass das Berufsbildungsgesetz nicht zur Anwendung kam und es somit keine duale Ausbildung in der Krankenpflege gab. Krankenpflegeschulen hatten einen Sonderstatus als "Schulen des Gesundheitswesens" und beispielsweise mussten Lehrkräfte keine Lehramtsbefähigungen oder Lehramtsprüfungen vorweisen. Der Unterricht wurde von vormals 200 oder 300 Stunden auf 400 Stunden theoretischen Unterricht erhöht. Symptomatisch war dies für die weiterhin geringe Bedeutung der Theorie für die Krankenpflege. Zu den wichtigsten Befürwortern einer höher qualifizierten Krankenpflegeausbildung gehörten die Vertreterinnen der Schwesternschule der Universität Heidelberg. Bereits im Sommer 1946 organisierte die amerikanische Militärregierung eine Unterredung zum Thema der Errichtung einer Schwesternschule: Voraussetzung der Schulaufnahme sollte ein mittlerer Schulabschluss darstellen, dem man große Beachtung schenkte, denn dieser sollte das Niveau anheben. Lehrkräfte sollten mindestens über ein Abitur verfügen. Finanziert werden sollte diese Schule durch die Rockefeller Foundation, die ähnliche Einrichtungen bereits in der Schweiz finanzierte. Voraussetzung war zudem, dass der Lehrplan die öffentliche Gesundheitsfürsorge berücksichtigen sollte. Außerdem sollten die zukünftigen Mitglieder des Lehrkörpers durch Stipendien der Rockefeller Foundation unterstützt werden, um sich in einem internationalen Umfeld auf hohem Niveau weiterqualifizieren zu können. Schwere Gegenwehr gab es für dieses Vorhaben aus Schwesternverbänden, welche die bisherige Ausbildung für ausreichend ansahen und eher in spezialisierten Weiterbildungen den akuten Mangel feststellten. Mittels Kompromisses löste man diesen Dissens: Man konzipierte stattdessen eine zweijährige Ausbildung, an die sich ein drittes freiwilliges Jahr anschloss, in welchem Schülerinnen in Gemeindepflege, Kinder- und Säuglingspflege oder Geisteskrankenpflege Spezialisierungen abschließen konnten. Die Rockefeller Foundation und der Schwedische Schwesternverband lobten hierfür Stipendien aus und für den Schulbesuch wurde ein Schulgeld erhoben. Im ersten und zweiten Lehrjahr sah der Lehrplan insgesamt 612 Schwestern und 476 Arztstunden vor; die Lernschwestern wurden nicht als Arbeitskräfte gezählt und sie bekamen eine Lehrschwester, die ihnen praktische Anleitung gab und sie kontrollierte. Die Eröffnung dieser Universitäts-Schwesternschule in Heidelberg fand am 29. Mai 1953 statt, 75 Schülerinnen wurden beschult. Im Jahr 1958 führte auch die Schwesterschule der Arbeiterwohlfahrt in Marl (Nordrhein-Westfalen) die dreijährige Ausbildung ein: Mit einem theoretischen Unterricht von 1,200 bis 1.400 Stunden im Blocksystem und praktischen Schulungen. Im Jahr 1962 schließlich eröffnete der Agnes Karll-Verband zusammen mit der Stiftung Hospital zum heiligen Geist eine staatlich anerkannte Krankenpflegeschule in Frankfurt am Main mit ca. 1.200 Stunden theoretischer Ausbildung. Zur gleichen Zeit wurde eine kommunale Einrichtung in München eröffnet, das städtische Ausbildungsinstitut für Krankenpflege startete mit 180 Ausbildungsplätzen und einer dreijährigen Ausbildung. Keine Ruhe gaben verschiedene Organisationen, in denen sich vor allem Krankenschwestern um politische Mitsprache bemühten, bezüglich einer Professionalisierung und Vereinheitlichung der Ausbildung in der Bundesrepublik. Die Deutsche Schwesterngemeinschaft (DSG) machte "Vorschläge zur Ausbildungsordnung zum Gesetz über die Ausübung des Berufs der Krankenschwester, des Krankenpflegers und der Kinderkrankenschwester", welche im Jahr 1962 der Regierung unterbreitet wurden. Die Forderungen lauteten u.a.: Eine dreijährige Ausbildung einzuführen, Verzicht auf die Zählung von Arbeitskräften während der Ausbildung, eine hauptamtliche vorgebildete Unterrichtsschwester pro Ausbildungsstätte für je 30 Schülerinnen und 1964 wurde schließlich noch die Forderung hinzugefügt, mindestens 1.500 Theoriestunden, d.h. ein Drittel der Ausbildungszeit festzuschreiben. Am 20. September 1965 wurde schließlich das Gesetz zur Änderung des Krankenpflegegesetzes, als neues Krankenpflegegesetz verabschiedet. Zuvor hatten die politischen Parteien im Bundestag über verschiedene Kontroversen gestritten, so lehnten die Fraktionen der Regierungsparteien von CDU/CSU gemeinsam mit der FDP den Schutz der Berufsausübung und die gesetzliche Gewährleistung beruflicher Fortbildung ab. Den Antrag für die umfassende Reformierung der Krankenpflege hatte die SPD im Jahr 1963 gestellt. Eine dreijährige Ausbildung, ein mittlerer Bildungsabschluss als Zugangsvoraussetzung, bezahlte Fortbildungen und die Ermöglichung des beruflichen Aufstiegs, die Konzeption einer einjährigen Ausbildung mit geringen Anforderungen und den Schutz der Berufsausübung beinhaltete dieser Antrag. Schwerpunkte des Gesetzes zur Änderung des Krankenpflegegesetzes Mittlerweile hatten einige Bundesländer, wie Berlin und Hessen, die Volksschulbildung auf zehn Jahre erhöht - hierzu liefen Modellprojekte in den Ländern. Deshalb hieß es nun in diesem neuen Bundesgesetz, dass eine abgeschlossene Realschulbildung oder eine entsprechende Schulbildung oder eine "andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung" Zugangsvoraussetzung sei. Für Absolventen der neunjährigen Volksschulausbildung musste sich nun zwangsläufig erst eine abgeschlossene Berufsausbildung anschließen oder die Zulassung an einer dreijährigen Pflegevorschule erfolgen. Die Übergangsregelungen waren noch bis zum Jahr 1974 gültig. Die Ausbildung dauerte nun drei Jahre mit mindestens 1.200 Stunden Theorie und 100 Vertiefungsstunden. Als Abschlusskriterien wurden neu definiert: Eine dreistündige Abschlussarbeit, eine mündliche Prüfung und davor einen Bericht über eine zweitägige Pflege, der durch einen Arzt bestätigt wurde. Neu eingeführt wurde die einjährige Ausbildung für Krankenpflegehelferinnen und -helfer, um dem notorischen Pflegenotstand zu begegnen. Damit ging in der Krankenpflege eine Trennung der Grund- und Funktionspflege einher. Dieses Gesetz war schließlich 20 Jahre in der Bundesrepublik in Kraft. In der Zwischenzeit hatte es mehrere Regierungswechsel gegeben und es wurde die Frage diskutiert, ob die Ausbildung an einer Berufsfachschule stattfinden sollte oder nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt werden sollte. In den 1970er Jahren wurde darüberhinaus auch über die Finanzierung der Ausbildung gestritten durch die Kostendämpfungsgesetze (Krankenhausfinanzierungsgesetz 1972, Erlass der Bundespflegesatzverordnung 1973). Im Sommer 1985 wurde schließlich das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt gab es für die Auszubildenden eine verbindliche Ausbildungsvergütung und einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der Ausbildung, der verbindliche Optionen beinhalten musste. Krankenpflegeschulen wurden nun per Gesetz wieder zu Berufsfachschulen besonderer Art institutionalisiert - zwischen dualer und schulischer Ausbildung. Zwar hatten sich politische Parteien in den 1970er Jahren an dem Berufsbildungsgesetz orientiert, dennoch verhinderten besonders die konfessionellen Krankenhausträger die Gleichsetzung der Krankenpflege mit anderen Berufen. Gegen den Deutschen Berufsverband für Krankenpflege (DBfK), der für die Einrichtung von Berufsfachschulen eintrat und mit den Gewerkschaften für die Eingliederung in das duale System aussprach. Die Regierung folgte den konfessionellen Trägern, weil dadurch die Gleichstellung der Lehrkräfte zu den Pädagoginnen der allgemeinbildenden und berufsbildenden Einrichtungen vermieden werden konnte. Beispielsweise sprach sich der Deutsche Städtetag gegen die Einbeziehung aus und argumentierte mit den anfallenden Kosten für den Schulträger. Die Unterrichstunden der Theorie wurden auf 1.600 Stunden erhöht, hinzu kamen 100 Stunden zur Vertiefung einzelner Fächer. Erstmals gab es einen Positiv-Katalog, in welchem die Zielsetzungen für die Ausbildung festgelegt wurden. Dadurch kam es zu den Festlegungen, welche Aufgaben ausgebildeten Pflegefachpersonen obliegen. Geblieben waren die niedrigen schulischen Zugangsvoraussetzungen, entgegen den Forderungen von ProtagonistInnen der Krankenpflege, die auf eine Professionalisierung des Berufes drangen. Als Ausbildungsziel wurde lediglich festgelegt, dass eine "verantwortliche Mitwirkung bei der Verhütung, Erkennung und Heilung von Krankheiten erfolge". Dabei durften Pflegende nur auf ärztliche Anordnung hin tätig werden und tragen lediglich die Verantwortung für deren fachkundige Umsetzung. Als 'Heilhilfsberuf' bezeichnet, wird so pflegerisches Tun auf handwerkliches Handeln reduziert, in dem eigenständiges Denken und Handeln nicht vorgesehen sind. Weitere Beiträge zur Pflege: Historische Wurzeln, Teil 2: Jahrhundertwende, Weimarer Jahre und Nazi-Euthanasie Historische Wurzeln, Teil 1: Spätmittelalter, Moderne, Bismarck Pflege stärken Care und Cure Das Pflegesystem in Holland Handicap Pay Gap in Pflegeberufen „Das war so ein bisschen wie Game of Thrones“ Die spanische Grippe – ein Lehrstück für Pandemien Lady with the Lamp - zu den Unterschieden der Pflegesysteme in Deutschland und den nordischen Ländern Benutzte Quellen: Syvelyn Hähner-Rombach, Pierre Pfütsch (Hrsg.): Entwicklungen in der Krankenpflege und in anderen Gesundheitsberufen nach 1945. Marbuse-Verlag: 2018, S. 160
von Maximilian Kretzschmar • 7. Januar 2026
Im zweiten Teil dieser Beitragsserie über die historische Entwicklung der Kranken- und Altenpflege in Deutschland folgt nun die sogenannte Gründerzeit um 1900 bis hin in die dunklen Jahre der Nazi-Zeit. Auffällig bei der Recherche in Forschungsarbeiten war ein eingetretener Wertewandel in dieser Zeit, der symptomatisch beschrieben wird - heute würde man zugespitzt vom Agismus sprechen. Der Zeitgeist wandte sich hin zur Jugendlichkeit: Schwung, Aufbruchseuphorie und Innovationskraft zählten jetzt zu den Leitwerten der deutschen Gesellschaft. Alter verlor seine Funktion als Wertgeber. Alt war keine deskriptive Beschreibung des Lebensalters mehr, sondern ein Ausdruck für weniger modern. Erstaunlicherweise gibt es bezüglich dieses Wertewandels in den vergangenen beiden Jahrhunderten in Deutschland, speziell Ende des 19. Jahrhunderts bis Mitte des 20. Jahrhunderts, viele weiße Flecken statt einer systematischen geschichtswissenschaftlichen Erforschung. Für das 19. Jahrhundert hat die historische Bürgertumsforschung die Entstehung und Veränderung der sogenannten „bürgerlichen Werte“ herausgearbeitet; für das darauffolgende Säkulum ist sie unterdessen fragmentarisch geblieben. Dabei handelt es sich bei dem von den Sozialwissenschaften ermittelten Wertewandel um Verschiebungen gerade in den Bereichen, die seitens der Bürgertumsforschung als Kernbereiche der „bürgerlichen Werte“ ausgemacht worden sind: Familie, Arbeitsethos und Leistungsbereitschaft, Bildung und Hochkultur, Selbständigkeit, Individualität und Gemeinwohlverpflichtung sowie Religiosität und Kirchlichkeit. "Werte und Wertewandel in Moderne und Postmoderne", Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Johannes Gutenberg Universität Mainz, DFG-Projekt Ursachen für einen Wertewandel sind komplex, vereinfacht gesagt können Aspekte sein: Technische Innovationen neue Möglichkeiten, neue Aspekte von Lebensqualität, etc. Verlust von gewohnten Merkmalen der Lebensqualität Epidemien, Pandemien, Ressourcenverluste, massiver Wettbewerb, Bankrott, Schicksalsschläge Evolutionäre (naturbedingte) Notwendigkeit Naturkatastrophen, Klimawandel, Überbevölkerung Territoriale Veränderungen Krieg mit Übernahmen, nationale Vereinigungen, Auswanderungswellen etc. Verschmelzungen von Kulturen Werteemulsion; Landesflucht, Fusionen, Internationalisierung von Unternehmen etc. Manipulation Fanatismus, mediale Negativberichterstattung, Intriganz, Erpressung, Guru Anbetung, etc. Höheres Bewusstsein freies Wissen, Erkenntnisse durch Entdeckungen etc. Siehe: https://www.wertesysteme.de/werte-glossar/wertewandel/ Benjamin Möckel machte in seinen Forschungsarbeiten auf drei, teils gegenläufige Entwicklungen aufmerksam, welche die Alterswahrnehmung in den 1870ern bis ins frühe 20. Jahrhundert hinein prägten: demographischer Wandel, die Entwicklung der Sozialversicherung und ein kultureller Wandel in der Alterswahrnehmung, der den Gegensatz von Jung und Alt zum politischen und gesellschaftlichen Schlagwort werden ließ. Während die Etablierung des modernen Ruhestands als eine wirkungsmächtige sozialpolitische Entwicklung des 20. Jahrhunderts gilt, gibt es hier auch die Gegengeschichte des kulturellen Ressentiments gegenüber dieser Lebensphase des Alters. Eine Rente, so wurde in diesem Kontext argumentiert, könne nur auf der Grundlage individueller Arbeitsunfähigkeit gewährt werden, nicht aber auf der Grundlage formal festgelegter Altersgrenzen. Dieses Argument reicht in Deutschland bis in die Anfänge der sozialpolitischen Alterssicherung zurück und fand sogar in der Sozialdemokratie Zustimmung. Benjamin Möckel: "Mit 70 Jahren hat kein Mensch das Recht, sich alt zu fühlen."- Altersdiskurse und Bilder des Alters in der NS-Sozailpolitik. Österreichische Zeitschrift für Geschichte, Jg. 2011, S. 112-135 Sprunghafte Veränderungen im Deutschen Reich seit den 1870er Jahren Mit den wissenschaftlichen Fortschritten in der Medizin und anderen Wissenschaften kam es zu einer Verringerung der Säuglingssterblichkeit, Gesundheit und Hygiene wurden öffentlich diskutiert und öffentliche Aufklärungskampagnen informierten über die Zusammenhänge von Unsauberkeit und Krankheitserregern. Die medizinische Versorgung und Sozialhygiene wurde verbessert, die Kanalisation und das Trinkwassernetz ausgebaut, die Privathaushalte wurden mit Wasser, Gas und Strom versorgt. Neue chemische Arzneimittel, die eingeführte Sozialgesetzgebung und der Arbeitsschutz führten zu einem Sprung der Lebenserwartung. Lag die Lebenserwartung im Jahr 1871 bei durchschnittlich 37 Jahren, so betrug sie im Jahr 1910 bereits 47 Jahre. Auch der Zuzug aus den ländlichen Kreisen in die Städte hatte aufgrund der Industrialisierung drastisch zugenommen. Die Agrarkrise der 1870er Jahre führte zu niedrigen Löhnen, so dass die LandarbeiterInnen in die Städte strömten, vor allem aus Ostdeutschland, so dass sich im Westen das soziale und wirtschaftliche Schwergewicht bildete. Die Metropolen wuchsen deutlich aufgrund der Urbanisierung, beispielsweise im Ruhrgebiet. Die Elektrifizierung versorgte die Städte, öffentliche Gebäude, Firmen, aber auch 10 Prozent der Privatwohnungen mit Strom. Die 1920er Jahre Im August 1919 trat die erste parlamentarische Verfassung der Weimarer Republik in Kraft und mit ihr der Artikel 161: Eine verbindliche Sozialpolitik mit umfassenden Versicherungswesen gegen Risiken. Zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, zum Schutz der Mutterschaft und zur Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Schwäche und Wechselfällen des Lebens schafft das Reich ein umfassendes Versicherungswesen unter maßgebender Mitwirkung der Versicherten. Art. 161 der Weimarer Reichsverfassung vom 11.08.1919, Reichsgesetzblatt 1919, S. 1383 Doch die Hoffnungen wurden wenige Jahre später bitter enttäuscht, bereits in den Jahren 1923/24 führte die Inflation zur Geldentwertung, was am stärksten die Rentenversicherung negativ beeinflusste. Hinzu kam die steigende Anzahl von Rentnern. Bis 1928 wurde die Sozialversicherung wieder stabilisiert: „Im Durchschnitt stieg der Prozentsatz der in den verschiedenen Zweigen versicherten Personen von 46 Prozent (1920) auf bemerkenswerte 62 Prozent (1929). Die Sozialleistungsquote […] erreichte einen Stand von 15 Prozent, dreimal so viel wie im Jahre 1914.“ Ab 1928 folgten die Jahre der Weltwirtschaftskrise, wodurch auch die Rentenversicherung von den strikten Sparmaßnahmen im Staatshaushalt betroffen war. Es entwickelten sich unterschiedliche Formen an Unterkünften für alte Menschen: Altenwohnheime, Altersheime, Armenhäuser, Siechenhäuser und Altenpflegeheimen. In den Wohnheimen waren alte Menschen selbstständig, während in Einrichtungen der Siechenhäuser und Altenpflegeheimen die Pflege in den Vordergrund rückte. Exkurs: Siechenhäuser in der Weimarer Republik "Die Siechenhäuser, Vorläufer der Altenpflegeheime und -krankenheime, kannten bis Ende des 19. Jahrhunderts kaum patientendifferenzierende Pflege und Behandlung. Dies galt insbesondere hinsichtlich alter chronisch kranker Menschen, die sich nur sehr allmählich aus der Sammelgruppe der Siechen in den Anstalten herauskristallisierten. Dies geschah nicht aufgrund zielgerichteter Professionalisierungsbestrebungen. Dieser Prozeß verwies vielmehr auf funktionale Erfordernisse des Sozial- und Gesundheitswesens." K.H. Irmak: Anstaltsfürsorge für “Alterssieche” von Weimar bis Bonn (1924–1961), Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie volume 31, 1998, S. 438–447 In der Weimarer Republik wird der Ausbau der Heimunterbringung für alte Menschen betrieben und mit Wohnungspolitik verbunden. Für alte Menschen interessiert sich die Medizin nicht sonderlich, trotz des zunehmenden medizinischen Fortschritts. Die Menschen werden älter, allerdings nehmen auch chronische Erkrankungen zu. Zunehmend stoßen Krankenhäuser an ihre Kapazitäten. Man baut spezialisierte Einrichtungen auf bzw. baut schon bestehende aus. Kommunen klagen über explodierende Kosten der Krankenhäuser, so werden Siechenhäuser zum Sparprogramm mit einfacher Ausstattung und schlecht ausgebildetem Pflegepersonal. Die Bewohner der Siechen müssen in anstaltseigenen Werkstätten leichte Arbeiten verrichten. Das Pflegepersonal besteht aus angelernten FabrikarbeiterInnen, ehemaligem Hauspersonal, Insassenwärtern (ehemalige Insassen) und manchmal ausgebildeten Krankenschwestern, die nicht lange bleiben aufgrund der Zustände. Überfüllte Säle, Gestank und unwürdige hygienische Bedingungen und darüberhinausgehend für die Insassen brutale Behandlung zeichnen das Schreckensbild dieser Zeit. "Die wohlfahrtspolitische Leitwissenschaft der Sozialhygiene in der Weimarer Republik wie auch die Leitideologie des “Dritten Reiches”, die Rassenhygiene, hatten in Bezug auf die soziale Klassifizierung nach dem Alter eine Blindstelle mit markanten Folgen für die betagten “Siechen” in den “Euthanasie”-Aktionen während des Zweiten Weltkriegs. Das Jahr 1945 war für die Anstaltsbewohner in der Regel keine Befreiung. Ihre Misere setzte sich in drei Hungerjahren fort. Erst seit Mitte bzw. Ende der 1950er Jahre konnte das Heimwesen von der allgemeinen Aufwärtsentwicklung im Sozial- und Gesundheitswesen profitieren." (K.H. Irmak: 1998) Schon vor 1933 trat die nationalsozialistische Bewegung in ihrer Selbstinszenierung als empathischer Jugendwahn auf. In Abgrenzung zu den demokratischen Parteien der Weimarer Republik inszenierten sich die Nazis als betont jugendliche Bewegung. Nazi-Zeit und Euthanasie Die Gleichschaltung der Nazis setzt auch bei der Wohlfahrt ein; selbstorganisierte Vereinigungen werden verboten und es wird die "Naionalsozialistischee Volkswohlfahrt (NSW) gegründet und das Gesundheitswesen zentralisiert. Mit der aufbauenden "Volkspflege" sollen die gesunden und produktiven Volksgenossen gefördert werden. Sozialpolitik ist Rassenpflege. Pflegebedürftige erhalten nur noch ein Minimum an Mindestsicherung. Konfessionelle Einrichtungen kümmern sich um die Alten, Kranken und Behinderten, denen aufgrund der Rassentheorie die Existenz als unproduktives Leben abgesprochen wird. Siechenpflege wird Teil der Tötungsindustrie der Nazis. Mit Kriegsbeginn können Siechenheime geräumt werden, um kurzfristig zu Lazaretten für Kriegsverletzte umfunktioniert zu werden. Am 14.07.1933 wurde von der NS-Diktatur das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ erlassen. In dem Gesetz galt als „unwertes Leben“, wer an folgenden Erkrankungen litt: angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz, erbliche Blindheit, erbliche Taubheit, schwere erbliche körperliche Missbildungen und Alkoholismus. Alle infrage kommenden Personen sollten sterilisiert werden, wobei deren Einverständnis per Gesetz nicht erforderlich war. Ab 1940 wurden Menschen mit diesen Krankheitsbildern nachweislich ermordet (siehe Pirna-Sonnenstein). Die Patienten kamen über sog. Sammelanstalten (Arnsdorf) in die Tötungsanstalten. Patientenakten der Psychiatrie des ehemaligen Stadtkrankenhauses Löbtauer Str. und der Medizinischen Akademie „Carl Gustav Carus“ Dresden 1934-1958, Universitätsarchiv der TU Dresden, Außenstelle Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Dresden, S. 9 Euthanasie-Debatte begann 1895 und wurde 1933 anschlussfähig Bereits vor der Jahrhundertwende, im Jahr 1895 hatte in Deutschland eine Euthanasie-Debatte unter modernistischen Intellektuellen eingesetzt, an der u.a. auch Ernst Haeckel teilnahm, die jedoch ohne politische Relevanz blieb. Eine Diskursänderung trat nach der Niederlage im I. Weltkrieg und der gescheiterten Novemberrevolution ein. Die Diskussion zog breitere Kreise und auch entschiedene Gegner der Euthanasie, beispielsweise aus kirchlich-theologischen Kreisen, konnten die Argumente der Euthanasie-Befürworter nicht mehr ignorieren, sondern sahen sich zu ernsthaften Diskussionsbeteiligungen gezwungen. Das führte zu einer Diskursverschiebung in den 1920er Jahren: Die Diskussion verlagerte sich in den zwanziger Jahren von der bislang dominierenden Tötung auf Verlangen immer stärker auf die „Vernichtung lebensunwerten Lebens". Nicht mehr das „Recht des Individuums zur Selbstverfügung über das eigene Leben" stand im Vordergrund, sondern das etwaige Recht der Gesellschaft zur Verfügung über individuelles, als sinn- und wertlos zurechtdefiniertes Leben. Mehrheitsfähig war diese Forderung in der Weimarer Republik nicht, schon gar nicht in den dominierenden Parteien in den Parlamenten, deren Wertekategorien und weltanschaulichen Prinzipien - theologisch, individuell-liberal oder sozialistisch - dem diametral gegenüberstanden. Das änderte sich schlagartig mit der Machtübernahme der Nazis 1933, wenngleich Michael Schwartz darauf verweist, dass diese Euthanasie-Debatte mit ihrem Ausgangspunkt 1895 und dem Wiederaufflammen und der Salonfähigkeit im Jahr 1920 durch den Juristen Karl Binding und den Psychiater Alfred Hoche, mithin zwei gesellschaftlich hochangesehenen Wissenschaftlern, durch die Nazi-Politik für grundsätzlich politikfähig erklärt wurde und die affirmativen Positionen zum Problem der Gesellschaft und ihrer Funktionseliten wurde. Bestimmte Werthaltungen und Argumentationstypen des früheren „Euthanasie"-Diskurses jedoch sind keineswegs völlig vergangen. Es erscheint in dieser Hinsicht notwendig, auch die Geschichte der „Euthanasie"-Diskussion nicht etwa schlicht als spezifisches Problem des Dritten Reiches und seiner „Vorgeschichte" zu vergegenwärtigen, sondern als weiterhin gegebenes ethisches Problem moderner Gesellschaften überhaupt. Michael Schwartz: "Euthanasie"-Debatten in Deutschland (1895-1945), Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Jahrgang 46 (1998), Heft 4, S. 617-665 Die Nazis verfolgten zwei Taktiken bezüglich des Ruhestands für alte Menschen: Zum einen gab es utopische Pläne für die Neuordnung der Altersversorgung, in welcher der Mythos der Volksgemeinschaft als Abbild einer neuen Generationengemeinschaft inszeniert werden sollte, doch zum anderen gab es die sozialpolitische Praxis, alte Menschen mit deren Interessen und Bedürfnissen systematisch zu vernachlässigen, indem das Primat der sozialpolitischen Effizienz betont wurde und Leistungsfähigkeit zur Leitidee der Sozialpolitik erhoben wurde. Initiiert wurden Forschungen in Medizin, Bevölkerungswissenschaft und Arbeitswissenschaft, welche die Probleme der Altersversorgung mit einer höheren Arbeits- und Leistungsfähigkeit bis ins höhere Alter hinein lösen sollten. Dadurch wurde in der Praxis vor allem auf ArbeiterInnen weiter Druck aufgebaut, auch nach Erreichen des Rentenalters erwerbsfähig zu bleiben. Bei Machtantritt ging es als allererstes darum, alte Menschen als potentiell ungenutzte Arbeitskraftressourcen so lang als möglich in der Lohnarbeit zu halten. Es kann nicht angehen, dass Versicherte, wenn sie in das rentenfähige Alter eintreten und trotzdem noch, wie das ja häufig der Fall ist, voll leistungsfähig sind, nun ein Rentnerdasein führen. Wir wollen unser Volk nicht zu einem Rentnervolk erziehen, sondern zu einem Volk der Arbeiter. Walter Schuhmann/Ludwig Brucker: Sozialpolitik im neuen Staat, Berlin 1934 Das Schlagwort der "Überalterung" der Gesellschaft stammt aus den Jahren des 3. Reichs, sie wurde zur Leitlinie nationalsozialistischer Sozialpolitik des Alters.
von Maximilian Kretzschmar • 5. Januar 2026
In verschiedenen Beiträgen habe ich schon zu den unterschiedlichen Wohlfahrtsregimen geschrieben. Während jenes der nordischen Länder als sozialdemokratisches typologisiert wird, zählen das holländische und das deutsche als konservativ, aber in Holland werden wie in Schweden nach universellen Kriterien alle Menschen (als Bürger) in die Fürsorge einbezogen, während in Deutschland Kosten reduziert werden sollen und Pflege nach SGB XI als Teilleistungsprinzip fungiert. Man kann anhand des Pflegeversicherungsbeitrags sehen, der zurzeit in Deutschland bei 3,05 % bzw. 3,3 % für Kinderlose rangiert, während in Holland zurzeit ca. 9,65 % vom Einkommen direkt an einen Langzeitpflegefonds entrichtet werden (siehe Blogbeitrag "Das Pflegesystem in Holland"), dass in Deutschland durch die seit 1995 eingeführte Pflegepflichtversicherung lediglich ein Teilkaskobetrag erhoben wird. Zum damaligen Zeitpunkt, die Vereinigung hatte sehr viel Geld gekostet, Massenarbeitslosigkeit bedrohte die leeren Sozialkassen und "der Sozialstaat war erschöpft" (Trampusch: 2009), war der Pflegesektor das am frühesten vermarktlichte Segment sozialer Wohlfahrtsproduktion in Deutschland (Oschmiansky: 2013). Zum Schluss dieser Einleitung sei nochmal auf das Subsidaritätsprinzip als Ordnungsprinzip in Holland und in Deutschland verwiesen: Familie first, Staat second. Erst wenn die Familie mit der Fürsorge des Pflegebedürftigen überfordert ist, greift der Staat ein. Hingegen ist in Schweden diese Fürsorge eine Aufgabe des Staates, die zumeist kommunal ausgeübt wird. Wichtig erscheint mir, auf die Ursprünge der Kranken- und der Altenpflege in Deutschland zurückzukommen, denn aus diesen Traditionen lassen sich heutige Entwicklungen ableiten. Kurzexkurs Armenhäuser: Tradition aus dem Spätmittelalter Die Armenfürsorge war in Deutschland eng mit der Pflege alter Menschen verknüpft, wenn sie nicht innerhalb von Familien versorgt werden konnten und nicht krank waren. Spätestens mit der Reformation waren die Prinzipien der caritas brüchig geworden und es haben sich mit dem Jahrhundert Luthers, Calvins und dem Tridentinum aus den christlichen Werten der caritas säkulare Ansätze von Sozialpolitik entwickelt, damit ging auch eine Pädagogisierung einher. Armenhäuser hatten sich seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts als neue Fürsorgeeinrichtungen etabliert, sie wurden schlicht als hospitalia bezeichnet oder je nach Region als God's Houses, alm(e)shouse, domus eleemosynae bzw. elemosinarie, pore men hous, massendeu, sick houses, domus elemosinarie, domus oracionis oder auch: Zwölfbrüder-, Bruder- oder Seelhäuser, Gottesbuden, Armengänge oder Hofjes. Diese Bezeichnungen entstammten der speziellen Bauform, wenige Bewohnerinnen und Bewohner lebten wie in einem Stift in klar von einander getrennten Zimmern um einen Innenhof herum. Zu den Räumlichkeiten gehörten eine Kapelle, Gemeinschaftsräume und eine Küche. (Rexroth, Frank: Armenhäuser - eine neue Institution der sozialen Fürsorge im späten Mittelalter. In: Geschichtliche Landeskunde, Band 56, Stuttgart: 2005) Der weitgehend auf ein primitives Lohnwärtersystem herabgesunkene Pflegestand und die unbeschreiblich schlechten hygienischen Verhältnisse in den Pflegestätten haben der Zeit vom Ende des 17. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts den düsteren Namen "Das dunkle Zeitalter der Pflege" gegeben. Bis zur Einführung besserer allgemeiner hygienischer Maßnahmen im 19. Jahrhundert mußten wegen Ansteckungsgefahren oft Anstalten geschlossen oder gar niedergerissen werden. (Schmid, Gabriele: Zur Geschichte der Pflege alter Menschen, Wiesbaden: 1997) Vom ausgehenden 18. Jahrhundert an mit der Weiterentwicklung der Medizin zur Naturwissenschaft begann die staatliche Kontrolle des Gesundheitssektors und der Bedarf an Krankenhäusern und besser qualifiziertem Personal. Unter dem Einfluss des aufgeklärten Absolutismus und des Humanismus kam es Anfang des 19. Jahrhunderts zu einem euphorischen Glauben an die armutsüberwindende Kraft der Arbeit und einen pädagogisch verstandenen Kampf gegen den Müßiggang. Das Gros der Armenfürsorge wurde aber weiterhin von privaten Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen und Städten geleistet. Es kam zu einem Erstarken des Glaubenslebens und zur Gründung des Diakonissenamts - durch die Industrialisierung gab es finanzielle Unterstützung bei der Versorgung Alter und Kranker. Erwerbsunfähige alte Menschen gingen nahtlos in die Gruppe der Armen über und wurden der kommunalen Armenfürsorge anvertraut. Dafür gab es seit 31.12.1842 in Preußen das Gesetz über die Verpflichtung zur Armenpflege, wodurch die Gemeinden Unterstützungsleistungen gewähren mussten. Im 19. Jahrhundert wurde die Krankenpflege überwiegend von den katholischen und evangelischen Schwestern in Deutschland geleistet. Die Mutterhäuser entliehen die Schwestern mittels Gestellungsverträgen zur unentgeltlichen Pflegearbeit unter prekären Arbeitsbedingungen an die Krankenanstalten, verbunden mit der Garantie für die Schwestern, im Krankheitsfall selbst gepflegt zu werden. Übernommen wurde dieses Mutterhaus-Modell vom Roten Kreuz und kommunalen Trägern bis ins 20. Jahrhundert hinein (auch nach dem II. Weltkrieg, zunehmend abnehmend). Das Mutterhaussystem kreierte so eine besondere Form der Beschäftigung: Als Arbeitsfeld für Frauen und als Dienst der Nächstenliebe und nicht als Lohnarbeit. Konzepte der Schulung von Altenpflegekräften nach dem II. Weltkrieg verweisen noch auf die besonderen weiblichen Fähigkeiten bei der Krankenpflege. Diese Organisationsform, zumindest die Gestellungsverträge, existieren teilweise bis heute. Dies ist von großer Bedeutung für die schleppende Verberuflichung. Nicht nur blieb die berufliche Ausbildung in den Händen der Schwesternschaften bzw. der Kirchen, sondern darüber hinaus wurden Professionalisierungsversuche immer wieder den ökonomischen Interessen der Kirchen und anderer Vereinigungen geopfert. Eva-Maria Krampe: "Krankenpflege im Professionalisierungsprozess. Entfeminisierung durch Akademisierung?" Die Hochschule : Journal für Wissenschaft und Bildung 22 (2013) 1, S. 43-56 Industrialisierung, Bismarcksche Sozialgesetzgebung Im Deutschen Reich wurde 1871 das Reichs-Gesetz über den Unterstützungswohnsitz verabschiedet, wodurch dieses Gesetz verallgemeinert wurde, außer in den Staaten Baden und Württemberg (erst 1873), in Elsaß-Lothringen (in abgewandelter Form 1910) und in Bayern (erst 1916). Die Industrialisierung brachte die Trennung von familiärem Leben und Arbeit und von Reproduktion und Produktion: und Massenelend für ArbeiterInnen in Fabriken. Über die folgenden Jahre hinweg entwickelten sich drei Grundbereiche der Sozialversicherung: 1883 die Krankenversicherung, 1884 die Unfallversicherung und 1889 schließlich die Alters- und Invalidenversicherung, wodurch die Wurzeln des heutigen Sozialsystems erkennbar werden. In die Alters- und Invalidenversicherung wurden ArbeiterInnen in eine Pflichtversicherung bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze aufgenommen. Nicht versichert waren dadurch HeimarbeiterInnen und Familienangehörige, insbesondere Frauen, aber auch Angestellte, sogenannte Betriebsbeamte, die weniger als 2.000 Reichsmark im Jahr verdienten. Selbstständige mit kleinen Betrieben konnten sich selbst freiwillig versichern. Ausbezahlt wurde die Altersrente ab einem Alter von 70 Jahren ohne Prüfung der Erwerbsunfähigkeit. Doch welcher Arbeiter, welche Arbeiterin erreichte dieses Alter überhaupt? Der tatsächliche Rentenzugang um die Jahrhundertwende lag bei 57 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt wurde lediglich ein Fünftel oder ein Sechstel des vormaligen Jahresverdienstes ab 30 Beitragsjahren ausgezahlt und war nicht existenzsichernd. Im Jahr 1911 wurde die Angestelltenversicherung eingeführt; Beamtenpensionen und deren Hinterbliebene waren bessergestellt und das Pensionswesen diente als eigene Struktur dem Aufrechterhalten des bisherigen Lebensstandards. Das Altersruhegeld konnte ab dem 65. Lebensjahr bezogen werden. Im Jahr 1916 wurde auch für ArbeiterInnen der Renteneintritt auf 65 Jahre festgeschrieben, mitten im Krieg. Exkurs spezial: Die Feminisierung der Krankenpflege im 19. Jahrhundert Im 19. Jahrhundert wurden Männer allmählich aus dem Tätigkeitsbereich der Pflege verdrängt. Einige Organisationen, wie die Barmherzigen Schwestern oder auch die Diakonissenanstalten waren von Anfang an reine Frauenvereine, die Gemeinschaften, welche im 19. Jahrhundert hinzukamen, wurden zu frauendominierten Gesellschaften. In der Jahrhundertwende zum 19. Jahrhundert waren noch die Wärter-Tätigkeiten für Männer und Frauen der Unterschicht vorgesehen, später wollte man vor allem bürgerliche Frauen für diesen Beruf gewinnen. Beschworen wurden vorgebliche weibliche Tugenden und die Prädestiniertheit von Frauen für besondere Bildungswege. Manche Äußerung stand hierzu allerdings auch in einer Spannung: So wurde versucht, die besondere körperliche Befähigung von Frauen für die zum Teil schwere körperliche Arbeit wie auch ihre einzigartige Eignung für Nacht- und Schichtarbeit zu begründen. Eva-Maria Krampe: "Krankenpflege im Professionalisierungsprozess. Entfeminisierung durch Akademisierung?" Die Hochschule : Journal für Wissenschaft und Bildung 22 (2013) 1, S. 43-56 Diese Abgrenzung zu Personen der Unterschicht, die vormals als Wärter in den Anstalten arbeiteten wurden von Frauen des gehobenen Bürgertums befördert. Die so herausgearbeitete Hierarchie - auf der einen Seite proletarische Wärterinnen und Wärter und andererseits Krankenpflegerinnen - war zu Beginn des 20. Jahrhunderts abgeschlossen. Die proletarischen Wärter wurden allerdings noch Anfang des 20. Jahrhunderts besser bezahlt als die Krankenschwestern, weshalb Krankenanstalten eher Krankenschwestern einstellten. "Im historischen Rückblick auf die Anfänge der Krankenpflege in Deutschland wird die Vielschichtigkeit der Geschlechtersegregation im Verlauf der Berufskonstruktion der Krankenpflege offensichtlich, die nach Wetterer zudem das Medium der sozialen Konstruktion der bürgerlichen Frau und ihrer „weiblichen“ Eigenschaften war (Wetterer 2002: 307). Die Segregation beinhaltet nur bedingt den Erfolg eines von den sich professionalisierenden Akteuren selbst betriebenen Schließungsprozesses, wie er für Professionsprojekte typisch ist (Witz 1992: 94ff.; die hochschule 1/201347Macdonald 1995: 131f.); vielmehr handelt es sich um eine Ausgrenzung, die vor allem durch die Interessen der anderen beteiligten Akteure (Kirchen, Mediziner, Krankenhäuser) vorangetrieben wurde und die ganz unter den Vorzeichen der Durchsetzung der bürgerlichen Familienideologie und der Gewinnung kostengünstiger Pflegekräfte stand." zitiert nach Eva-Maria Krampe: ebd., S. 46 f. Weitere Beiträge zur Kranken- und Altenpflege, Carearbeit, Pflege: Historische Wurzeln, Teil 3b: Nachkriegsmoderne. Zwei deutsche Staaten: Krankenpflege in der DDR Historische Wurzeln, Teil 3a: Nachkriegsmoderne. Zwei deutsche Staaten: Der Beginn in Westdeutschland Historische Wurzeln, Teil 2: Jahrhundertwende, Weimarer Jahre und Nazi-Euthanasie Historische Wurzeln, Teil 1: Spätmittelalter, Moderne, Bismarck Pflege stärken Care und Cure Das Pflegesystem in Holland „Das war so ein bisschen wie Game of Thrones“
von Maximilian Kretzschmar • 31. Dezember 2025
Warum Pflege kein Kostenproblem ist Wenn über steigende Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung oder über knappe öffentliche Haushalte gesprochen wird, taucht Pflege fast reflexhaft als "Kostenfaktor" auf. Pflege sei zu teuer geworden, heißt es, zu personalintensiv, zu ineffizient. Diese Sichtweise greift zu kurz – und führt regelmäßig zu falschen politischen Entscheidungen. Das Problem der Pflege ist kein Kostenproblem. Es ist ein Organisations-, Vergütungs- und Anerkennungsproblem. Pflege kostet Geld – schlechte Pflege kostet mehr Pflege ist arbeitsintensiv. Gute Pflege braucht Zeit, qualifiziertes Personal und verlässliche Strukturen. Das kostet Geld – aber genau hier beginnt die Verkürzung der Debatte. Denn schlecht organisierte Pflege spart nicht, sie verlagert und vervielfacht Kosten. Unzureichende pflegerische Versorgung führt zu: • längeren Krankheitsverläufen • vermeidbaren Komplikationen • häufigeren Wiedereinweisungen • zusätzlicher Belastung von Angehörigen Diese Folgekosten tauchen in keiner einfachen Pflegebilanz auf, belasten aber das Gesundheits- und Sozialsystem insgesamt. Fehlanreize im System statt zu hoher Ausgaben Das deutsche Gesundheitssystem ist stark auf Abrechnung einzelner Leistungen ausgerichtet. Pflege wird dabei strukturell benachteiligt. Vergütet werden vor allem: • medizinische Prozeduren • diagnostische Maßnahmen • klar abrechenbare Einzelleistungen Pflege hingegen ist: • kontinuierlich • beziehungsorientiert • schwer in einzelne "Leistungen" zerlegbar Zeit für Zuwendung, Beobachtung oder Koordination wird kaum honoriert. Pflege spart oft Kosten, indem sie Komplikationen verhindert – doch genau dieser präventive Effekt taucht im Vergütungssystem nicht auf. Pflege zwischen Effizienzdruck und Verantwortung In Akutkrankenhäusern wird Pflege zunehmend unter ökonomischen Vorgaben organisiert. Kurze Liegezeiten, hohe Fallzahlen und knappe Personalschlüssel setzen Pflegende unter Druck. Verantwortung für Menschen steht dann im Widerspruch zu betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Die Folge: • Pflegekräfte verlassen den Beruf • Know-how geht verloren • Arbeitsbelastung steigt weiter Der sogenannte Pflegenotstand ist daher weniger ein demografisches Problem als ein systemisch erzeugtes. Pflege ist Infrastruktur Pflege ist keine individuelle Zusatzleistung und kein Luxus. Sie ist Teil der gesellschaftlichen Grundversorgung – vergleichbar mit Bildung, Verkehr oder Energieversorgung. Gesellschaften, die hier sparen wollen, zahlen später an anderer Stelle deutlich mehr. Eine ehrliche Pflegepolitik müsste daher fragen: • Wie organisieren wir Pflege so, dass sie langfristig stabil wirkt? • Wie vergüten wir Pflege so, dass Qualität sich lohnt? • Wie entlasten wir Pflegende und Angehörige gleichermaßen? Fazit Pflege ist nicht zu teuer. Teuer ist ein System, das Pflege falsch organisiert, falsch bewertet und systematisch überlastet. Wer Pflege weiterhin nur als Kostenfaktor behandelt, produziert höhere Ausgaben, schlechtere Versorgung und soziale Folgekosten. Wer Pflege als gesellschaftliche Infrastruktur begreift, investiert in Stabilität – menschlich wie ökonomisch. Gemessen im internationalen Vergleich der OECD-Länder und des BIP sind die Gesundheitsausgaben Deutschlands deutlich über dem Durchschnitt (bei ca 12,3 bis 12,8 % - Durchschnitt der anderen OECD Länder liegt bei 9,3 %). Auch im europäischen Schnitt liegt Deutschland bei 12 %; EU-Schnitt bei 10 %. Was sind nun strukturelle Probleme, die dringend reformiert werden müssen? Unser Gesundheitssystem ist zugänglich und leistungsstark, aber strukturell ineffizient. Vieles wird gut behandelt - nur eben sehr oft, parallel und sehr teuer. Beispielsweise bei den Medikamentenpreisen, mit Drehtüreffekten und vielen Operationen. In Deutschland dürfen neue Medikamente sofort nach Zulassung verordnet werden. Der Hersteller legt im ersten Jahr den Preis selbst fest. Erst danach wird der Zusatznutzen bewertet (AMNOG) und ein Erstattungspreis verhandelt. Was zu dem Ergebnis führt, dass Deutschland oft der Referenzmarkt für hohe Medikamentenpreise wird. Andere Länder warten ab oder begrenzen die Anwendung - Deutschland nicht. Drehtüreffekt Drehtüreffekt meint: Patient wird im Krankenhaus behandelt; ist kurz stabil, wird entlassen und kommt bald wieder. Warum passiert das? Im Akutkrankenhaus wird das akute Problem behandelt. Bei der Nachsorge wird es lückenhaft (Hausarzt oder nicht?, ambulante Pflege, Sozialdienste). Es gibt kaum finanzielle Anreize für: Prävention und Prophylaxe langfristige Koordination stabile ambulante Betreuung Dadurch kommt es zu der Kostenwirkung: nächste Krankenhausaufenthalte (erhöhte Kosten), gleiche Diagnose, gleiche Behandlung, wenig später wieder für Wochen Die Alternative hierzu zeigen andere Länder Strukturierte Nachsorge (engmaschige Nachbetreuung durch Ärzte, ambulante Pflegedienste, Sozialdienst) integrierte Versorgung: Weniger Wiederaufnahmen, geringere Kosten Operationen: Zu viele Eingriffe, die nicht unbedingt nötig sind Im internationalen Vergleich finden in Deutschland sehr viele Hüft- und Knie-OPs, viele Wirbelsäulenoperationen und Herzkatheter-OPs statt. Es gibt in Deutschland eine falsche Anreizstruktur durch das DRG-System in Krankenhäusern, wo pro Fall bezahlt wird. Dadurch bringen OPs klare Erlöse und planbare Abläufe. Hingegen werden konservative Therapien (Physio, Zeit, Beratung) schlecht vergütet und sie sind zeitintensiv. Was zum Ergebnis führt, dass häufiger auch bei Grenzindikationen operiert wird. Eintreten können zudem Komplikationen, wodurch Folgeoperationen, Revisionen nötig werden und erneute Krankenhausaufenthalte. Viele medizinisch sinnvolle Einzelentscheidungen ergeben systemisch hohe Kosten. Nicht, weil zu gut behandelt wird, sondern weil zu oft und zu sektorengetrennt und zu wenig koordiniert behandelt wird, entstehen zu hohe Kosten. Wo es anders läuft: Dänemark Regionen sind für den gesamten Versorgungsweg verantwortlich. Krankenhäuser werden finanziell bestraft, wenn Patienten schnell wiederkommen. Starke kommunale Pflege und Telemonitoring bilden die Struktur. Auch in Kanada, wo es für chronisch Kranke "Case Manager" als direkten Ansprechpartner gibt, der alles koordiniert, gelten erneute Krankenhausaufenthalte als Versorgungsversagen. Wichtig für Deutschland wäre: Budgets gelten für Behandlungsketten, nicht für Einzelfälle. Wer entlässt, bleibt verantwortlich. Auch die vielen, durch Fallpauschalen begünstigten OP-Eingriffe in Deutschland könnten beispielsweise mit einer verpflichtenden Zweitmeinung bei bestimmten OPs auf deren Notwendigkeit überprüft werden - so passiert dies in der Schweiz. Dort gibt es zudem eine hohe Transparenz über OP-Zahlen je Klinik, begrenzte Leistungsangebote durch die Kantone und durch weniger unnötige Eingriffe eine bessere Spezialisierung der Kliniken. Oder zum Beispiel Finnland. Dort müssen konservative Therapien dokumentiert ausgeschöpft sein, bevor operiert wird. Es gibt strenge Leitlinien und zentrale OP-Zentren. Zudem werden natürlich konservative Therapien auch besser bezahlt als in Deutschland. In einer Serie habe ich bereits die Pflegemodelle verschiedener Länder vorgestellt, wie z.B. Holland oder auch die Pflegesysteme verglichen, wie hier . Fazit In einem konkreten Reformpaket für Deutschland sollte(n): - Grenzen gesetzt werden (beispielsweise bei der Zulassung von neuen Medikamenten oder auch der Dokumentation konservativer Methoden) - Verantwortung gebündelt werden, statt sie zu fragmentieren - Ergebnisse / Heilung bezahlt werden, nicht Maßnahmen Medikamente: „Schnell verfügbar, aber nicht zum Fantasiepreis“ a) Preisdeckel im ersten Jahr und sofortige Nutzengrenze • Heute ist Deutschland extrem attraktiv als Frühmarkt; genau das treibt die Ausgaben • Reform: ab Tag 1 ein vorläufiger Erstattungspreis (z. B. orientiert an EU-Vergleich/Bestandsmarkt) und Nachzahlung nur bei nachgewiesenem Zusatznutzen. • Warum jetzt: Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel sind weiterhin sehr dynamisch; in der AMNOG-Evaluation wird auch nach Eingriffen (GKV-FinStG) erneut starkes Wachstum gezeigt b) "Coverage with evidence" und Outcomes-Verträge • Für teure Innovationen: Erstattung nur für klar definierte Patientengruppen, gekoppelt an Registerdaten ("bezahlen, wenn es wirkt") c) Verordnungssteuerung über Leitlinien/Indikationsprüfung • Bei geringer Evidenz: engere Indikationen, verpflichtende Zweitmeinung/Expert-Board (z. B. Onkologie) Drehtüreffekte: "Wer entlässt, bleibt mitverantwortlich" a) 30-Tage-Gesamtbudget (Bundled Payment) für ausgewählte Diagnosen • Für Herzinsuffizienz, COPD, Diabetes-Komplikationen etc ein Budget für Aufnahme und Behandlung sowie Nachsorge über 30 Tage • Wiederaufnahme "frisst" das Budget → starker Anreiz, Nachsorge wirklich zu organisieren b) Pflicht-Entlassmanagement und finanzierte Nachsorge • Standard: Termin beim Hausarzt/Primärteam binnen 7 Tagen, Medikationsplan, Telemonitoring bei Risikopatienten c) Kommunale Primärversorgung skalieren • Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) stärkt explizit kommunale Versorgung/Strukturen – darauf kann man aufbauen (mehr Primärzentren, koordinierte Teams) Operationen: "Weniger Grenzindikationen, mehr ambulant, mehr Spezialisierung" a) Verbindliche Zweitmeinung bei planbaren High-Volume-OPs • Knie/Hüfte, Wirbelsäule, bestimmte Katheter/Endoskopien: ohne dokumentierte Zweitmeinung keine Erstattung (Ausnahmen: Notfälle) b) "Ambulant vor stationär" mit echter Finanzierung • Ambulante OP-Zentren/Hybridstrukturen ausbauen und so bezahlen, dass Kliniken nicht aus Erlöslogik stationär halten c) Ergebnisqualität (PROMs/Komplikationen) wird abrechnungsrelevant • Kliniken/Teams mit schlechteren Outcomes verlieren Volumen/Leistungsgruppen Reformen sind in Deutschland schlecht durchsetzbar, das liegt zum einen an der förderalen Struktur und Planungshoheit der Länder (versus Finanzierung/Regeln Bundesangelegenheit) und dem herrschenden Korporatismus gut organisierter Verbände der Pharmaindustrie, Interessenvertretungen von Akteuren wie Krankenhäusern, Verbänden des ärztlichen Dienstes und den Kassen mit zum Teil gegenläufigen Interessen wie Preisen/Marktzugang versus Ausgaben und der Therapiefreiheit des ärztlichen Dienstes oder auch der stationären Versorgung (Volumina Kliniken versus ambulanter Versorgung.
von Maximilian Kretzschmar • 17. Dezember 2025
Eva Illouz, die Krise politischer Urteilskraft und die Grenzen ideologischer Deutungsmuster Politische Konflikte entstehen nicht im geschichtslosen Raum. Sie sind das Ergebnis langfristiger Entwicklungen, institutioneller Entscheidungen, kollektiver Erfahrungen und konkurrierender Deutungen. Wer sie ausschließlich anhand gegenwärtiger Machtverhältnisse beurteilt, läuft Gefahr, ihre historischen Voraussetzungen zu übersehen und komplexe Zusammenhänge auf moralisch eindeutige Gegensätze zu reduzieren. Die französisch-israelische Soziologin Eva Illouz hat diese Problematik im Zusammenhang mit den Reaktionen auf den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 aufgegriffen. In ihrem Buch Der 8. Oktober (2025) und einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 22. September 2025 kritisiert sie insbesondere jene Strömungen der westlichen Linken, die das Massaker relativierten oder als antikolonialen Widerstand interpretierten. Ihre Kritik berührt eine grundsätzliche Frage politischer Erkenntnis: Was geschieht, wenn theoretische Kategorien die historische Analyse nicht mehr unterstützen, sondern ersetzen? [1][2] Die Antwort reicht über den israelisch-palästinensischen Konflikt hinaus. Sie betrifft das Verhältnis von Geschichte, Macht, Moral und wissenschaftlicher Urteilskraft. 1. Historisches Denken als Voraussetzung politischer Erkenntnis Historisches Denken bedeutet mehr als die Kenntnis vergangener Ereignisse. Es verlangt, gesellschaftliche Entwicklungen in ihrer zeitlichen Entstehung zu rekonstruieren, Kontinuitäten und Brüche zu erkennen, unterschiedliche Perspektiven zu berücksichtigen und politische Entscheidungen unter ihren jeweiligen historischen Bedingungen zu untersuchen. Der Geschichtstheoretiker Jörn Rüsen beschreibt historisches Denken als eine Form der Sinnbildung über Zeiterfahrung. Vergangenheit wird dabei nicht einfach reproduziert, sondern in einen Zusammenhang mit gegenwärtigen Orientierungsbedürfnissen gebracht. Historische Erkenntnis muss deshalb sowohl die Perspektivität ihrer Darstellung als auch ihre Bindung an überprüfbare Quellen reflektieren. [3] Für die politische Analyse folgt daraus eine grundlegende Einsicht: Gesellschaftliche Institutionen, politische Begriffe und Machtverhältnisse sind keine unveränderlichen Gegebenheiten. Sie besitzen eine Geschichte. Reinhart Koselleck hat mit seiner Begriffsgeschichte gezeigt, dass politische Grundbegriffe wie Freiheit, Revolution, Demokratie oder Fortschritt historisch entstandene Bedeutungen tragen. Ihre Verwendung verändert sich mit gesellschaftlichen Erfahrungen und politischen Auseinandersetzungen. Wer solche Begriffe ausschließlich aus ihrer heutigen Bedeutung heraus interpretiert, riskiert anachronistische Urteile. [4] Auch politische Herrschaft lässt sich nicht unabhängig von ihrer historischen Entwicklung verstehen. Max Webers Unterscheidung traditioneller, charismatischer und legal-rationaler Herrschaft verdeutlicht, dass politische Legitimität auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Voraussetzungen beruhen kann. [5] Historische Kontextualisierung ist deshalb besonders dort unverzichtbar, wo politische Analysen langfristige Konflikte, institutionelle Entwicklungen oder kollektive Identitäten erklären wollen. Allerdings wäre es überzogen, jede politikwissenschaftliche Untersuchung ohne ausführliche historische Rekonstruktion für unwissenschaftlich zu erklären. Experimentelle Studien, statistische Untersuchungen oder gegenwartsbezogene Institutionenanalysen können eigenständige Erkenntnisse liefern. Entscheidend ist, ob die gewählte Methode dem untersuchten Gegenstand angemessen ist. Problematisch wird Geschichtsvergessenheit dort, wo historisch entstandene Verhältnisse als selbstverständlich erscheinen oder komplexe Entwicklungen auf eine einzige Ursache reduziert werden. 2. Eva Illouz und die Krise der politischen Urteilskraft Eva Illouz untersucht seit Langem, wie Emotionen, gesellschaftliche Institutionen und kulturelle Deutungsmuster miteinander verbunden sind. In ihren Arbeiten über den emotionalen Kapitalismus und politische Gefühle zeigt sie, dass gesellschaftliche Überzeugungen nicht ausschließlich durch rationale Argumente entstehen, sondern auch durch kollektive Identitäten, moralische Erwartungen und emotionale Bindungen geprägt werden. In Der 8. Oktober richtet sie den Blick auf die Reaktionen auf das Massaker der Hamas. Im Zentrum steht ihre Kritik an Teilen progressiver Milieus, die den Angriff nicht eindeutig verurteilten, sondern ihn in eine Erzählung antikolonialer Befreiung einordneten. [1] Diese Kritik lässt sich als Hinweis auf ein erkenntnistheoretisches Problem verstehen: Eine politische Theorie verliert an Erklärungskraft, wenn sie historische Ereignisse nur noch danach bewertet, ob sie in ein bereits feststehendes moralisches Schema passen. In ihrem Interview mit der Süddeutschen Zeitung thematisiert Illouz darüber hinaus die moralische Selbstgewissheit innerhalb linker politischer Milieus und deren mögliche Auswirkungen auf gegenwärtige Kulturkämpfe. [2] Dabei muss zwischen Illouz’ eigener Argumentation und einer weitergehenden wissenschaftlichen Schlussfolgerung unterschieden werden. Nicht die moralische Bewertung politischer Ereignisse ist das Problem. Politische Urteile kommen ohne normative Maßstäbe kaum aus. Problematisch wird es vielmehr, wenn moralische Gewissheit die Prüfung historischer Tatsachen ersetzt und abweichende Interpretationen bereits im Voraus als illegitim behandelt werden. Eine solche Haltung kann grundsätzlich in unterschiedlichen politischen Lagern auftreten. Sie ist weder auf die Linke beschränkt noch eine notwendige Folge progressiver Gesellschaftstheorien. 3. Der israelisch-palästinensische Konflikt und die Grenzen einfacher Erzählungen Kaum ein gegenwärtiger Konflikt verdeutlicht die Bedeutung historischer Kontextualisierung so deutlich wie der israelisch-palästinensische. Seine Geschichte umfasst unterschiedliche, miteinander verflochtene Entwicklungen: die Entstehung des modernen politischen Zionismus im europäischen Nationalismus des 19. Jahrhunderts, den europäischen Antisemitismus, jüdische Verfolgung und die Shoah, die Geschichte jüdischer Gemeinschaften im Nahen Osten, die britische Mandatsherrschaft, den UN-Teilungsplan von 1947, die israelische Staatsgründung 1948, die Flucht und Vertreibung großer Teile der palästinensischen Bevölkerung sowie die seit 1967 bestehende Besatzung palästinensischer Gebiete. Diese historischen Prozesse lassen sich nicht auf eine einzige Ursache oder eine widerspruchsfreie Erzählung reduzieren. Der Zionismus entwickelte sich wesentlich als jüdische Nationalbewegung unter dem Eindruck von Antisemitismus und politischer Entrechtung. Zugleich entstand seine praktische Verwirklichung in einem Gebiet, in dem bereits eine arabisch-palästinensische Bevölkerung lebte, deren nationale Selbstbestimmung ebenfalls zum Gegenstand politischer Auseinandersetzungen wurde. Die Gründung Israels bedeutete für viele Jüdinnen und Juden die Verwirklichung nationaler Selbstbestimmung und die Schaffung eines Schutzraums nach jahrhundertelanger Verfolgung. Für zahlreiche Palästinenser war der Krieg von 1948 hingegen mit Flucht, Vertreibung und dem Verlust ihrer Heimat verbunden. Beide historischen Erfahrungen sind für das Verständnis des Konflikts relevant, ohne deshalb politisch oder moralisch gleichgesetzt werden zu müssen. Auch die Gegenwart verlangt diese Unterscheidungsfähigkeit. Die terroristischen Angriffe der Hamas auf Zivilisten am 7. Oktober 2023 sind nicht durch die Geschichte der Besatzung zu rechtfertigen. Umgekehrt entbindet das erlittene Massaker den israelischen Staat nicht von seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber der palästinensischen Zivilbevölkerung. Historische Erklärung und moralische Rechtfertigung sind unterschiedliche Kategorien. Die Rekonstruktion struktureller Ursachen kann Gewalt verständlicher machen, ohne sie zu legitimieren. Ebenso kann die Verurteilung konkreter Gewalttaten mit einer kritischen Untersuchung der politischen Verhältnisse verbunden werden, unter denen sie entstanden sind. Gerade darin liegt eine zentrale Leistung historischer Analyse: Sie erlaubt es, Ursachen, Verantwortung und Rechtfertigung auseinanderzuhalten. 4. Postkoloniale Theorie: Erkenntnisgewinn und theoretische Grenzen Illouz’ Kritik betrifft insbesondere bestimmte postkoloniale Deutungen des israelisch-palästinensischen Konflikts. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob das Verhältnis zwischen Israel und den Palästinensern angemessen beschrieben wird, wenn es ausschließlich anhand des Gegensatzes zwischen kolonialer Herrschaft und indigener Bevölkerung interpretiert wird. Postkoloniale Theorien haben wesentlich dazu beigetragen, die langfristigen Folgen imperialer Herrschaft, kolonialer Wissensordnungen und gesellschaftlicher Ausgrenzung sichtbar zu machen. Edward Said zeigte in Orientalism (1978), wie europäische Vorstellungen über den sogenannten Orient mit politischen Machtverhältnissen und kulturellen Repräsentationen verbunden waren. Seine Analyse machte deutlich, dass Wissen über andere Gesellschaften nicht unabhängig von den historischen Bedingungen seiner Entstehung betrachtet werden kann. [6] Die postkoloniale Forschung besitzt deshalb selbst eine ausgeprägte historische Dimension. Ihre Anwendung auf Israel und Palästina ist nicht grundsätzlich illegitim. Die Untersuchung von Siedlungspolitik, Landenteignung, Vertreibung, Besatzung und rechtlicher Ungleichheit kann wichtige Erkenntnisse liefern. Allerdings entstehen analytische Schwierigkeiten, wenn ein theoretisches Modell zur vollständigen Erklärung eines Konflikts erhoben wird. Die Geschichte des Zionismus unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von klassischen europäischen Kolonialprojekten. Jüdische Nationalbewegungen entstanden nicht allein aus imperialen Expansionsinteressen, sondern auch aus Erfahrungen politischer Verfolgung und existenzieller Bedrohung. Zudem umfasst die israelische Gesellschaft Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichen historischen Herkunftsgeschichten, darunter zahlreiche jüdische Familien aus dem Nahen Osten und Nordafrika. Diese Besonderheiten widerlegen nicht automatisch kolonialhistorische Interpretationen. Sie zeigen jedoch, dass solche Interpretationen ihre Begriffe sorgfältig bestimmen und konkurrierende historische Erfahrungen berücksichtigen müssen. Umgekehrt darf der Hinweis auf jüdische Verfolgungsgeschichte nicht dazu dienen, palästinensische Enteignungs- und Gewalterfahrungen analytisch zu relativieren. Eine wissenschaftlich tragfähige Untersuchung muss daher sowohl die Erklärungsmöglichkeiten als auch die Grenzen postkolonialer Kategorien offenlegen. Entscheidend ist nicht, ob ein bestimmtes Theorieangebot politisch erwünscht erscheint, sondern ob es die historische Wirklichkeit differenziert und überprüfbar erklärt. 5. French Theory: Machtanalyse ist nicht gleich Geschichtsvergessenheit Eng mit dieser Debatte verbunden ist die Kritik an der sogenannten French Theory. Unter diesem Sammelbegriff werden unterschiedliche philosophische Ansätze zusammengefasst, die seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts großen Einfluss auf die Geistes- und Sozialwissenschaften ausüben. Zu ihren bedeutenden Vertretern zählen Michel Foucault, Jacques Derrida und Gilles Deleuze. Ihre Theorien unterscheiden sich jedoch erheblich und dürfen nicht als einheitliches politisches Programm verstanden werden. Insbesondere bei Foucault wäre der Vorwurf mangelnden historischen Denkens kaum haltbar. Seine genealogischen Untersuchungen beschäftigen sich gerade mit der historischen Entstehung gesellschaftlicher Machtverhältnisse, wissenschaftlicher Wahrheitsordnungen und institutioneller Praktiken. In Überwachen und Strafen (1975) rekonstruiert Foucault die Entwicklung moderner Disziplinartechniken. In Der Wille zum Wissen (1976) untersucht er die historischen Beziehungen zwischen Sexualität, Wissen und Macht. [7][8] Seine Methode richtet sich gegen die Vorstellung, gegenwärtige gesellschaftliche Ordnungen seien selbstverständlich oder naturgegeben. In diesem Sinne kann Foucaults Denken historischer Analyse nicht nur entsprechen, sondern sie wesentlich erweitern. Die eigentliche Schwierigkeit liegt daher weniger in den ursprünglichen Theorien als in bestimmten Formen ihrer politischen Rezeption. Wer Macht ausschließlich als einfachen Gegensatz zwischen Unterdrückern und Unterdrückten versteht, reduziert komplexe gesellschaftliche Beziehungen auf ein starres Schema. Foucaults eigener Machtbegriff ist dagegen relational und dezentral. Macht wird nicht nur von einer herrschenden Gruppe ausgeübt, sondern durchzieht Institutionen, Wissensordnungen und soziale Beziehungen. Aus dieser Perspektive lässt sich sogar eine Kritik an vereinfachenden politischen Deutungsmustern entwickeln. Das Problem besteht folglich nicht in der theoretischen Untersuchung von Macht, sondern in ihrer Verwandlung in ein moralisches Klassifikationssystem, das politischen Akteuren allein aufgrund ihrer strukturellen Position Legitimität oder Illegitimität zuschreibt. Eine differenzierte Kritik muss deshalb zwischen philosophischer Theorie, akademischer Weiterentwicklung und politischer Popularisierung unterscheiden. 6. Strukturelle Erklärung und individuelle Verantwortung Ein zentrales Problem politischer Debatten entsteht, wenn strukturelle Ursachen mit moralischer Entlastung verwechselt werden. Gesellschaftliche Ungleichheit, koloniale Herrschaft, Diskriminierung und politische Unterdrückung können Bedingungen schaffen, unter denen Gewalt wahrscheinlicher wird. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Gewalthandlung unter solchen Bedingungen gerechtfertigt wäre. Die sozialwissenschaftliche Erklärung eines Verhaltens ist nicht mit seiner moralischen Billigung identisch. Diese Unterscheidung gilt unabhängig davon, ob Gewalt von staatlichen Institutionen, bewaffneten Organisationen oder einzelnen Personen ausgeht. Politische Akteure handeln innerhalb historisch entstandener Strukturen, verfügen aber zugleich über unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten und tragen Verantwortung für ihre Entscheidungen. Wer ausschließlich individuelle Schuld betrachtet, kann strukturelle Ursachen übersehen. Wer dagegen alles aus gesellschaftlichen Verhältnissen erklärt, riskiert, konkrete Entscheidungen und Verantwortlichkeiten aus dem Blick zu verlieren. Eine anspruchsvolle politische Analyse muss beide Ebenen miteinander verbinden. Gerade im israelisch-palästinensischen Konflikt bedeutet dies, sowohl die historischen Bedingungen von Besatzung, Entrechtung und Gewalt als auch die politische und rechtliche Verantwortung der jeweils handelnden Akteure zu untersuchen. Die Anerkennung palästinensischer Rechte verlangt keine Relativierung antisemitischer Gewalt. Ebenso setzt die Anerkennung jüdischer Verfolgungsgeschichte keine Rechtfertigung staatlicher Menschenrechtsverletzungen voraus. Die Fähigkeit, solche Unterscheidungen aufrechtzuerhalten, gehört zum Kern wissenschaftlicher Urteilskraft. 7. Die Grenzen von Illouz’ eigener Kritik Die Argumentation von Eva Illouz besitzt erhebliche Erklärungskraft, wo sie auf moralische Vereinfachungen, selektive Empathie und die Relativierung antisemitischer Gewalt aufmerksam macht. Ihre Position muss jedoch an denselben wissenschaftlichen Maßstäben gemessen werden, die sie gegenüber ihren politischen Gegnern einfordert. Wenn historisches Denken bedeutet, konkurrierende Erfahrungen und widersprüchliche Entwicklungen ernst zu nehmen, darf die Analyse nicht bei der jüdischen Erfahrung von Verfolgung und Gewalt stehen bleiben. Sie muss ebenso die palästinensische Geschichte von Vertreibung, Staatenlosigkeit, Besatzung und eingeschränkter Selbstbestimmung berücksichtigen. Die Journalistin Sonja Zekri hat in ihrer Rezension von Der 8. Oktober darauf hingewiesen, dass Illouz Schwierigkeiten habe, die historischen Verwundungen beider Konfliktparteien angemessen zusammenzudenken. [9] Dieser Einwand verdient Beachtung. Denn die wissenschaftliche Qualität einer Kritik bemisst sich nicht allein daran, ob sie die Schwächen konkurrierender Positionen erkennt. Sie hängt ebenso davon ab, ob sie die eigenen Voraussetzungen reflektiert und mögliche Gegenargumente berücksichtigt. Auch die Kritik an postkolonialen Theorien sollte deshalb nicht in deren pauschale Zurückweisung münden. Die Frage lautet vielmehr, welche Aspekte des Konflikts durch diese Ansätze sichtbar werden, welche historischen Besonderheiten sie möglicherweise vernachlässigen und welche ergänzenden Perspektiven erforderlich sind. Eine solche Untersuchung würde Illouz’ Anliegen nicht entkräften, sondern methodisch weiterführen. Historisches Denken darf kein Instrument selektiver Kritik sein. Es muss gerade dort gelten, wo seine Ergebnisse den eigenen politischen Überzeugungen widersprechen. 8. Historisches Denken und demokratische Streitkultur Die Bedeutung historischer Urteilskraft reicht weit über einzelne internationale Konflikte hinaus. Auch gegenwärtige Debatten über Migration, nationale Identität, soziale Ungleichheit, autoritäre Bewegungen oder gesellschaftliche Erinnerung werden von historisch entstandenen Vorstellungen geprägt. Politische Begriffe wie Volk, Nation, Sicherheit oder kulturelle Zugehörigkeit erscheinen im öffentlichen Diskurs häufig als eindeutig. Tatsächlich besitzen sie unterschiedliche Bedeutungen, die sich im Verlauf gesellschaftlicher Auseinandersetzungen verändert haben. Historisches Denken ermöglicht es, diese Bedeutungsverschiebungen sichtbar zu machen und politische Selbstverständlichkeiten zu hinterfragen. Es schützt allerdings nicht automatisch vor ideologischen Verzerrungen. Auch historische Darstellungen können selektiv, nationalistisch oder propagandistisch eingesetzt werden. Deshalb muss historische Erkenntnis mit Quellenkritik, methodischer Transparenz und der Bereitschaft verbunden sein, eigene Interpretationen anhand neuer Befunde zu korrigieren. Für demokratische Gesellschaften ist diese Haltung von besonderer Bedeutung. Pluralistische Politik setzt nicht voraus, dass alle Beteiligten dieselben historischen Urteile vertreten. Sie verlangt jedoch, dass unterschiedliche Positionen argumentativ überprüfbar bleiben und politische Gegner nicht allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Lager moralisch disqualifiziert werden. Historisches Denken kann dazu beitragen, politische Konflikte als Ergebnisse menschlicher Entscheidungen und gesellschaftlicher Entwicklungen zu verstehen, statt sie als unveränderliche Gegensätze erscheinen zu lassen. Damit eröffnet es zugleich die Möglichkeit politischer Veränderung. Denn was historisch entstanden ist, muss nicht für alle Zukunft unverändert bestehen bleiben. Schluss: Wissenschaftliche Urteilskraft statt ideologischer Gewissheit Eva Illouz’ Kritik an Teilen der westlichen Linken verweist auf ein grundsätzliches Problem gegenwärtiger politischer Debatten: die Versuchung, komplexe historische Wirklichkeit durch moralisch eindeutige Deutungsmuster zu ersetzen. Ihre Intervention ist besonders dort überzeugend, wo sie auf die Gefahren selektiver Empathie und die Relativierung politischer Gewalt aufmerksam macht. Eine wissenschaftlich tragfähige Weiterentwicklung dieser Kritik muss jedoch auch ihre Grenzen erkennen. Postkoloniale Theorie ist nicht grundsätzlich geschichtsvergessen, Foucaults Machtanalyse ist keine einfache Täter-Opfer-Lehre, und die historische Legitimität jüdischer Selbstbestimmung hebt die Rechte der palästinensischen Bevölkerung nicht auf. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, welche politische Theorie die moralisch richtige Seite der Geschichte beanspruchen kann. Entscheidend ist, welche theoretischen Ansätze historische Entwicklungen, Machtverhältnisse, Handlungsmöglichkeiten und Verantwortlichkeiten am differenziertesten erklären. Historisches Denken verlangt keine politische Neutralität und keinen Verzicht auf moralische Urteile. Es verlangt jedoch, zwischen Erklärung und Rechtfertigung, historischer Erfahrung und gegenwärtiger Verantwortung sowie wissenschaftlicher Analyse und politischer Überzeugung zu unterscheiden. Politische Analyse wird dort blind, wo sie die Geschichte nur noch als Bestätigung dessen liest, was sie bereits zu wissen glaubt. Wissenschaftliche Urteilskraft beginnt dagegen mit der Bereitschaft, auch die Grenzen der eigenen Gewissheiten zu erkennen. Literatur und Quellen [1] Illouz, Eva (2025): Der 8. Oktober. Über die Ursprünge des neuen Antisemitismus. Aus dem Französischen von Michael Adrian. Berlin: Suhrkamp [2] Tobler, Andreas (2025): „Die Linke ist einem Gefühl der moralischen Überlegenheit erlegen“. Interview mit Eva Illouz. Süddeutsche Zeitung, 22. September 2025 [3] Rüsen, Jörn (2013): Historik. Theorie der Geschichtswissenschaft. Köln/Weimar/Wien: Böhlau [4] Brunner, Otto / Conze, Werner / Koselleck, Reinhart (Hrsg.) (1972–1997): Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Stuttgart: Klett-Cotta [5] Weber, Max (1922): Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Tübingen: Mohr [6] Said, Edward W. (1978): Orientalism. New York: Pantheon Books [7] Foucault, Michel (1975): Surveiller et punir. Naissance de la prison. Paris: Gallimard. Deutsche Ausgabe: Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses [8] Foucault, Michel (1976): Histoire de la sexualité I. La volonté de savoir. Paris: Gallimard. Deutsche Ausgabe: Der Wille zum Wissen. Sexualität und Wahrheit 1 Ergänzende Quellen und kritische Einordnungen [9] Zekri, Sonja (2025): „Für die Palästinenser nur ein paar Nebensätze“. Rezension zu Eva Illouz’ Der 8. Oktober. Süddeutsche Zeitung, 14. September 2025 [10] Illouz, Eva (2025): "Was der 7. Oktober verändert hat". Gastbeitrag. Süddeutsche Zeitung, 6. Oktober 2025
von Maximilian Kretzschmar • 17. Dezember 2025
Eva Illouz und Judith Butler vertreten beide linke, kritische Positionen zur israelischen Staatsstruktur – doch ihre Vorstellungen von Kohabitation unterscheiden sich grundlegend: Illouz plädiert für einen liberalen, säkularen Staat mit gleichen Rechten für alle Bürger, während Butler stärker postkolonial und identitätspolitisch argumentiert und die jüdische Staatsidee grundsätzlich infrage stellt. Eva Illouz: Liberale Kritik aus jüdischer Perspektive Zielbild: Ein säkularer, liberaler Staat Israel, in dem jüdische und arabische Bürger gleiche Rechte genießen. Ablehnung des Ethno-Nationalismus: Illouz kritisiert, dass Israel jüdische Identität über Staatsbürgerschaft stellt – etwa durch das Nationalstaatsgesetz von 2018. Zionismus nicht per se delegitimiert: Sie erkennt das Existenzrecht Israels an und unterscheidet zwischen Zionismus und seiner heutigen politischen Ausprägung. Kohabitation: Möglich durch Reform des Staates, nicht durch dessen Auflösung. Sie fordert eine Verfassung, die religiöse und ethnische Privilegien abschafft. Kritik an der Linken: Illouz wirft Teilen der globalen Linken vor, muslimische Akteure zu idealisieren und jüdische Kritik zu ignorieren. Judith Butler: Postkoloniale Dekonstruktion des Nationalstaats Zielbild: Butler stellt die Existenz eines jüdischen Nationalstaats grundsätzlich infrage und plädiert für eine binational-demokratische Lösung. Dekonstruktion von Identität: Sie sieht den Zionismus als exklusivistisch und kolonial geprägt. Israel sieht Judith Butler dabei als Produkt europäischer Gewaltgeschichte. Solidarität mit Palästina: Butler betont die Opferrolle der Palästinenser und unterstützt Bewegungen wie BDS (Boycott, Divestment, Sanctions). Kohabitation: Soll ermöglicht werden durch Auflösung nationaler Identitätsgrenzen – ein Staat, der nicht auf ethnischer Zugehörigkeit basiert. Kritik an Israel: Butler bezeichnet Israel als „rassistisch“, weil jüdische Identität strukturell privilegiert sei. Kerndifferenzen zwischen Eva Illouz und Judith Butler Eva Illouz sucht eine liberale Transformation Israels von innen, Butler sucht eine postnationale Neugestaltung von außen. Beide eint die Kritik an ethnischer Ungleichheit – doch sie trennen sich in der Frage, ob Israel als jüdischer Staat reformierbar oder grundsätzlich illegitim ist.
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